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Antrag auf Anschlussgenehmigung
Für die Herstellung des Anschlusskanal an das öffentliche Kanalnetz muss ein Antrag auf Anschlussgenehmigung gestellt werden.
https://www.wbh-hagen.de/seite/teil/downloads/273 Abwasser, Anschluss, Genehmigung, Entwässerung
Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Eilper Str. 132-136 58091 Hagen

Antrag auf Anschlussgenehmigung

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Beschreibung

Für die Herstellung des Anschlusskanal an das öffentliche Kanalnetz muss ein Antrag auf Anschlussgenehmigung gestellt werden.

Um dass Abwasser von Ihrem Grundstück in das öffentliche Kanalnetz einleiten zu können muss ein Anschlusspunkt am öffentlichen Kanal erstellt werden. Diese Arbeiten dürfen nur vom Wirtschaftsbetrieb Hagen zugelassene Firmen durchgeführt werden. Zudem muss der Anschluss durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen technisch abgenommen werden. 

Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
FG Grundstücksentwässerung
Eilper Str. 132-136
58091 Hagen
 
www.wbh-hagen.de

In der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

Antrag

keine

Der Anschluss darf erst nach Genehmigung durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen durchgeführt werden.

Die Kosten werden gem. der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR erhoben (https://www.wbh-hagen.de/seite/65/wbh/satzungen).

§ 14 Satzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hagen - Entwässerungssatzung-

Spätestens acht Tage vor Herstellung des Anschlusskanals ist schriftlich eine Anschlussgenehmigung beim Kommunalunternehmen zu beantragen. Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten dürfen nur vom Kommunalunternehmen zugelassene Unternehmen beauftragt werden. Der Anschlusspunkt an den öffentlichen Kanal unterliegt der Abnahme durch das Kommunalunternehmen. Die Abnahme ist durch den Bauherrn oder eine beauftragte Person mindestens einen Tag vorher beim Kommunalunternehmen anzumelden. Ansprüche gegenüber dem Kommunalunternehmen entstehen durch die Abnahme nicht. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden. Erst nach der erfolgten Abnahme des An-schlusspunktes darf die private Abwasseranlage in Betrieb genommen werden.
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Online, per Post und vor Ort

Standort


Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR

Eilper Str. 132-136
58091 Hagen

Organisation


Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR

Eilper Str. 132-136
58091 Hagen

+49 2331 367 70 +49 2331 367 759 9 info@wbh-hagen.de