Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Schwerbehindertenparken
Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen, die vom zuständigen Versorgungsamt als "außergewöhnlich gehbehindert" anerkannt worden sind und blinde Menschen (Vermerk "aG" oder "Bl" auf dem Schwerbehindertenausweis). Die Berechtigung ist weder an ein Fahrzeug noch an eine Fahrerlaubnis gebunden. Die Behindertenparkausweise werden befristet ausgestellt; die Befristung richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Bei Erteilung und Verlängerung des Behindertenparkausweises ist ein neues Lichtbild erforderlich.
Folgende Nachweise werden benötigt:
Personalausweis
Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes
Lichtbild
Besonderheiten / Befreiungen
Die Inanspruchnahme der Parkerleichterung ohne Auslegung der Berechtigungsplakette und der Missbrauch des Ausweises durch einen unberechtigten Dritten sind Ordnungswidrigkeiten nach § 46 Straßenverkehrsordnung. Diese können mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen, die vom zuständigen Versorgungsamt als "außergewöhnlich gehbehindert" anerkannt worden sind und blinde Menschen (Vermerk "aG" oder "Bl" auf dem Schwerbehindertenausweis). Die Berechtigung ist weder an ein Fahrzeug noch an eine Fahrerlaubnis gebunden. Die Behindertenparkausweise werden befristet ausgestellt; die Befristung richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Bei Erteilung und Verlängerung des Behindertenparkausweises ist ein neues Lichtbild erforderlich.
Folgende Nachweise werden benötigt:
Personalausweis
Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes
Lichtbild
Besonderheiten / Befreiungen
Die Inanspruchnahme der Parkerleichterung ohne Auslegung der Berechtigungsplakette und der Missbrauch des Ausweises durch einen unberechtigten Dritten sind Ordnungswidrigkeiten nach § 46 Straßenverkehrsordnung. Diese können mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Standort
Verkehrsbehörde
Rathausstr. 11 58095 Hagen
Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung