Ein Grabmalantrag kann frühestens mit Erwerb des Nutzungsrechtes gestellt werden.
Die Gebühren werden gemäß der aktuell gültigen Friedhofsgebührensatzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR erhoben (https://friedhof-hagen.de/fileadmin/user_upload/satzung/V-Nachtrag-Friedhofsgebuehrensatzung.pdf).
§§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) und § 33 der Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen (Friedhofssatzung) und § 1 der Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen und das Eduard-Müller-Krematorium (Friedhofsgebührensatzung).
In der Regel werden Sie vom Steinmetz Ihres Vertrauens bei der Antragstellung für die Aufstellung eines Grabsteins, einer baulichen Anlage oder Grabeinrichtung unterstützt. Diese dürfen erst aufgestellt werden, wenn eine schriftliche Genehmigung der Friedhofsverwaltung vorliegt. Für den Antrag werden folgende Angaben benötigt: - Nachweis über das Nutzungsrecht an der Grabstätte - maßstäbliche Zeichnung einschließlich Lage auf der Grabstätte - Material- und Beschriftungsart - Anzeige der sicherheitsrelevanten Daten - Nachweis über die Herkunft des Natursteins bzw. Zertifikat Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Friedhofsverwaltung zur Verfügung. Das Antragsformular kann schriftlich, persönlich oder auf elektronischem Wege übermittelt werden. Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift.