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Antrag zur Errichtung oder wesentlichen Veränderung einer privaten Abwasseranlage
Für den Anschluss Ihres Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz oder bei wesentlichen Änderungen an der Grundstückentwässerungsanlage ist benötigen Sie eine Benutzungserlaubnis.
https://www.wbh-hagen.de/seite/52/entwaesserung/grundstuecksentwaesserung Abwasser, Anschluss, Genehmigung, Entwässerung
Wirtschaftsbetrieb Hagen
Eilper Straße 132-136 58091 Hagen

Antrag zur Errichtung oder wesentlichen Veränderung einer privaten Abwasseranlage

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Beschreibung

Für den Anschluss Ihres Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz oder bei wesentlichen Änderungen an der Grundstückentwässerungsanlage ist benötigen Sie eine Benutzungserlaubnis.

Wenn Sie ein Grundstück neu erschließen ist in ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation erforderlich. Damit Ihr Grundstück ordnungsgemäß an das städtische Abwassersystem angeschlossen werden kann, ist ein zweistufiges Antragsverfahren zu durchlaufen.
 Im 1. Schritt müssen Sie einen Antrag auf Entwässerungsmitteilung stellen. In dieser werden die Randbedingungen für Planung der Grundstücksentwässerung und den Anschluss an die öffentliche Kanalisation mitgeteilt.
 Die Entwässerungsmitteilung bildet die Planungsgrundlage für die Planung der Grundstücksentwässerung. Nach dem Abschluss der Planung der Grundstücksentwässerung müssen Sie einen Antrag auf Benutzungserlaubnis stellen. In dem Verfahrensschritt wird die Planung der Grundstücksentwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation überprüft und genehmigt.
 
 Dieser Verfahrensablauf muss auch durchlaufen werden, wenn Sie wesentliche Änderungen an Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage durchführen. Dazu gehören u.a.:
 - Errichtung von Anbauten, Garagen, Carport oder ähnlichem
 - Versiegelung von bisher unbefestigten Flächen
 - Regenwassernutzung

 Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
 FG Grundstücksentwässerung
 Eilper Str. 132-136
 58091 Hagen
 
 www.wbh-hagen.de

In der Regel 8 Tage ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen jeweils für die Entwässerungsmitteilung und Benutzungserlaubnis.

 Entwässerungsmitteilung:
 - ausgefülltes Antragsformular des Kommunalunternehmens „Antrag auf Entwässerungsmitteilung“
 - Darstellung des Bauvorhabens im Lageplan 
 - eine kurze Bau- und Funktionsbeschreibung
 
 Benutzungserlaubnis:
 - ausgefülltes Antragsformular des Kommunalunternehmens „Antrag auf Benutzungserlaubnis“
 - amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung der Entwässerungssituation, wie Lage und Art des Anschlusses, Entwässerungssystem, mit Nennung der Dimensionen und Anordnung der Revisionsschächte,
 - Nachweise, dass die in der Entwässerungsmitteilung geforderten Bedingungen eingehalten werden.
 
 Bei Gewerbe- und Industriebetrieben sind zusätzliche folgende Unterlagen einzureichen:
 - Beschreibung der abwassererzeugenden Betriebsvorgänge,
 - Angabe des Höchstabflusses,
 - Angabe der Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers und ggfls. einer beabsichtigten Vorbehandlung des Abwassers mit Bemessungsnachweisen,
 - ein Grundleitungsplan im Maßstab 1:100 mit Darstellung der Behandlungsanlagen, Probenahme- und Revisionsschächte.

Antrag auf Entwässerungsmitteilung:  https://www.wbh-hagen.de/seite/teil/downloads/271
Antrag auf Benutzungserlaubnis:          https://www.wbh-hagen.de/seite/teil/downloads/272

keine

Mit dem Bau der Entwässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn die Benutzungserlaubnis der antragsstellenden Person vorliegt.

Die Kosten werden gem. der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR erhoben (https://www.wbh-hagen.de/seite/65/wbh/satzungen).

Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. Fachplaner) die erforderlichen Planunterlagen, Berechnungen und Erklärungen anfertigen. Reichen Sie diese Unterlagen zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen und dem ausgefüllten Antragsformular die dem Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR ein. Die Unterlagen könne auch per E-Mail eingereicht werden. Bei großen Datenmengen stellen wir Ihnen gerne einen Upload-Link zur Verfügung. Für die Antragsstellung ist keine Bauvorlageberechtigung erforderlich.
 
 Per Post erhalten Sie dann vom Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR eine schriftliche Auskunft/Erlaubnis.
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Online, per Post und vor Ort

Standort


Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR

Eilper Str. 132-136
58091 Hagen

Organisation


Wirtschaftsbetrieb Hagen

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