Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
Verkehrsschilder
Straßenmarkierungen
Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
rot-weiß gestreifte Schranken
Poller und Absperrgeländer
Parkscheinautomaten
Ihre Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.
Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.
Das kann zum Beispiel sein:
Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
eine neue Fußgängerampel
mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen
Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.
<p><span><span><span>Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.</span></span></span></p>
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung