Für die Bestattung einer verstorbenen Person auf einem kommunalen Friedhof ist ein vorheriger Auftrag nötig.
Das nordrhein-westfälische Bestattungsgesetz regelt die Bestattung von Verstorbenen. Als Angehöriger sind Sie verpflichtet, die Bestattung der verstorbenen Person zeitnah zu organisieren. Hierfür ist ein entsprechender schriftlicher Auftrag erforderlich. In der Regel werden Sie hierbei vom Bestattungshaus Ihrer Wahl unterstützt. Weitere Informationen zu den Bestattungsmöglichkeiten finden Sie unter www.friedhof-hagen.de.
Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR Abteilung Friedhofswesen, Gebühren und Beiträge Eilper Str. 132-136 58091 Hagen Tel. 02331/3677-320 E-Mail: Friedhofsverwaltung@wbh-hagen.de www.friedhof-hagen.de
Vollständig ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Auftrag sowie die Sterbeurkunde.
Vollständig ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Auftrag sowie die Sterbeurkunde.
Die Fristen sind im Bestattungsgesetz in § 13 geregelt. Erdbestattungen oder Einäscherungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes vorzunehmen. Die Unterlagen müssen spätestens zwei Werktage vor der Trauerfeier oder Bestattung bei der Friedhofsverwaltung vorliegen.
Die Gebühren werden gemäß der aktuell gültigen Friedhofsgebührensatzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR erhoben (https://friedhof-hagen.de/fileadmin/user_upload/satzung/V-Nachtrag-Friedhofsgebuehrensatzung.pdf).
§§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) und § 33 der Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen (Friedhofssatzung) und § 1 der Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen und das Eduard-Müller-Krematorium (Friedhofsgebührensatzung).
Welche Schritte sind im Trauerfall erforderlich: Ist ein Angehöriger zuhause verstorben, sollten Sie zuerst einen Arzt verständigen. Wenn der Tod in einem Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim eingetreten ist, wird sich hier das Personal um die Kontaktaufnahme mit dem Arzt kümmern. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Im Anschluss nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bestattungshaus Ihres Vertrauens auf. Dieses wird mit Ihnen die Trauerfeier und Bestattungsart (z.B. Erd- oder Feuerbestattung) besprechen und der kommunalen Friedhofsverwaltung den entsprechenden Auftrag zukommen lassen.
Unbeschadet dessen steht Ihnen das Team der Friedhofsverwaltung für Fragen rund um die Bestattung zur Verfügung. Das Auftragsformular kann schriftlich, persönlich oder auf elektronischem Wege übermittelt werden. Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift.