Ausländer: Reisendenliste für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union
Grundsätzlich ist jeder "Ausländer" für eine Einreise und den Aufenthalt in einem anderen Land visa- und passpflichtig. EU-Bürger genügen der Passpflicht in den Ländern der europäischen Union auch mit einem gültigen Personalausweis; für sie besteht dort keine Visapflicht. Bei Nicht-EU-Bürgern ersetzt der deutsche Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) In den Schengen-Staaten die Visapflicht.
Sofern ausländische Schüler für eine Klassenfahrt in einen anderen EU-Staat keinen eigenen Nationalpass und / oder keinen erforderlichen Aufenthaltstitel vorlegen können, besteht die Möglichkeit auf Antrag der Schule eine Reisendenliste / Schülersammelliste auszustellen. Dies betrifft neben geduldeten Ausländern auch Asylbewerber oder Jugendliche, die noch im Pass der Eltern eingetragen sind.
https://www.hagen.de/irj/portal/ODFK?id=02050300ausländer, reisendenliste, schule