Bei Anträgen auf eine Einzelgenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Fracht- und Begleitpapiere, 2. falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km handelt, eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung, 3. Kraftfahrzeug- und Anhängerschein. Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren Zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich
Bei Anträgen auf eine Dauerausnahmegenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis über die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung, 2. Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung (z. B. durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer).