Bauen: Anzeige Fertigstellung im Freistellungsverfahren
Die Anzeige der Fertigstellung im Freistellungsverfahren ist eine Pflicht des Bauherrn gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, um anzuzeigen, dass ein Bauvorhaben, das von der Pflicht einer Baugenehmigung freigestellt wurde, nun abgeschlossen ist.