Verwaltungsgebühren 255,--€ je erwachsenen Einbürgerungsbewerber 51,-- € für jedes miteinzubürgernde minderjährige Kind ohne eigenes Einkommen 255,--€ für jedes selbständig einzubürgernde Kind Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags werden i.d.R 75% der jeweiligen Verwaltungsgebühr fällig. Die Gebührenbemessung erfolgt nach § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der derzeit gültigen Fassung.
§ 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Per Post und vor Ort
Standort
Ausländerbehörde der Stadt Hagen
Böhmerstraße 1 58095 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung