Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
https://hagen.de/irj/portal/ODFK?id=03030120Führerschein,Fahrerlaubnis,Güterverkehr,Personenbeförderung,Aufzeichnungspflicht,Fahrpersonal,Güterbeförderung,Kraftfahrer,Gewerblicher Transport,Fahrtenschreiber,FKR,Fahrtenschreiberkarten,Fahrerdokumente,Lenk- und Ruhezeiten,Fahrtenschreiberkartenregister,Kraftfahrt-Bundesamt,Kontrollgerät,Antrag Fahrerkarte,Kontrollgerätekarten,
Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße1158095Hagen
Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Auf einen Blick
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:
Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind
Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.
Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.
Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.
Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
Identitätsnachweis
gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
<p>Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.</p>
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Online und vor Ort
Standort
Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Hagen
Freiheitstr. 3 58119 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung