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Fischereischein
Fischereischeine, Sonderfischereischeine, Ersatzfischereischeine, Jugendfischereischeine
https://www.hagen.de/dateien/unser-service/umwelt-natur-und-klima/jagd-und-fischerei/antrag-fischereischein-online-072020.pdf Fisch,Fischerei,Verlust,Ersatz
Stadt Hagen - Umweltamt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Engagement & Hobby

Fischereischein

Online-Dienst

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Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Per Post und vor Ort

Beschreibung

Die Fischereischeine werden vom Umweltamt, Untere Fischereibehörde, Rathausstr. 11, 58095 Hagen oder von den Bürgerämtern ausgestellt

Wer die Fischerei mit der Handangel ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeines sein, diesen bei sich führen und ggfs. den Fischereiaufsehern bei einer Kontrolle vor Ort vorzeigen.

Jahresfischereischein für ein Kalenderjahr
  • Voraussetzung Mindestalter 14 Jahre, Fischerprüfung
  • Benötigte Unterlagen: Prüfungszeugnis o. abgelaufenen Fischereischein; Personalausweis; bei Neuausstellung Passbild
  • Gebühr inkl. Fischereiabgabe: 16,-- €
Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
  • Voraussetzung Mindestalter 14 Jahre, Fischerprüfung
  • Benötigte Unterlagen: Prüfungszeugnis o. abgelaufenen Fischereischein; Personalausweis; bei Neuausstellung Passbild
  • Gebühr inkl. Fischereiabgabe: 48,-- €
Jugendfischereischein für 1 Kalenderjahr
(Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers)
  • Voraussetzung Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Benötigte Unterlagen Einwilligung eines Erziehungsberechtigten; Kinderausweis bzw. Pass; bei Neuausstellung Passbild
  • Gebühr inkl. Fischereiabgabe: 8,-- €

Jahresfischereischein für ein Kalenderjahr
  • Voraussetzung Mindestalter 14 Jahre, Fischerprüfung
  • Benötigte Unterlagen: Prüfungszeugnis o. abgelaufenen Fischereischein; Personalausweis; bei Neuausstellung Passbild
Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
  • Voraussetzung Mindestalter 14 Jahre, Fischerprüfung
  • Benötigte Unterlagen: Prüfungszeugnis o. abgelaufenen Fischereischein; Personalausweis; bei Neuausstellung Passbild
Jugendfischereischein für 1 Kalenderjahr
(Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers)
  • Voraussetzung Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Benötigte Unterlagen Einwilligung eines Erziehungsberechtigten; Kinderausweis bzw. Pass; bei Neuausstellung Passbild

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Rathausstraße 11
58095 Hagen

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