Führerscheinstelle: Zulassung zur Ausnahme - Prüfung (TÜV)
Um zur Ausnahmeprüfung für den Führerschein zugelassen zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde stellen, der die Ausnahme begründet und alle erforderlichen Unterlagen wie einen ärztlichen Attest einreichen. Nach der Genehmigung der Behörde kann Ihre Fahrschule Sie zur Prüfung anmelden. Die Möglichkeiten für Ausnahmen sind jedoch sehr eingeschränkt und nur in eindeutigen Ausnahmefällen möglich, da die Fahrerlaubnisbehörde an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist.
Um zur Ausnahmeprüfung für den Führerschein zugelassen zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde stellen, der die Ausnahme begründet und alle erforderlichen Unterlagen wie einen ärztlichen Attest einreichen. Nach der Genehmigung der Behörde kann Ihre Fahrschule Sie zur Prüfung anmelden. Die Möglichkeiten für Ausnahmen sind jedoch sehr eingeschränkt und nur in eindeutigen Ausnahmefällen möglich, da die Fahrerlaubnisbehörde an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist.
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Per Post und vor Ort
Standort
Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Hagen
Freiheitstr. 3 58119 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung