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Führerscheinstelle: Zulassung zur Ausnahme - Prüfung (TÜV)

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Beschreibung

Um zur Ausnahmeprüfung für den Führerschein zugelassen zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde stellen, der die Ausnahme begründet und alle erforderlichen Unterlagen wie einen ärztlichen Attest einreichen. Nach der Genehmigung der Behörde kann Ihre Fahrschule Sie zur Prüfung anmelden. Die Möglichkeiten für Ausnahmen sind jedoch sehr eingeschränkt und nur in eindeutigen Ausnahmefällen möglich, da die Fahrerlaubnisbehörde an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist.
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Per Post und vor Ort

Standort


Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Hagen

Freiheitstr. 3
58119 Hagen

Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen