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Hundesteuer Befreiung
Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Rathausstraße 11 58095 Hagen
Steuern & Zoll

Hundesteuer Befreiung

Auf einen Blick
Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Online-Dienst

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Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

  • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
  • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
  • Jagdhunde
  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
  • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
  • Sanitäts- und Schutzhunde
  • Hütehunde
  • Tierheimhunde
Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
  • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
  • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

Organisation


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