Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000,00 Euro für Personenschäden und 50.000,00 Euro für Sachschäden) Die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden und die Bescheinigung muss eine Bestätigung über den Zeitraum enthalten, für den verlängert werden soll.
bei Neuausstellung ein aktuelles Passbild
Gebühren, nach Änderung der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) vom 28.02.2025:
für 1 Jahr = 45,00 Euro,
für 2 Jahre = 60,00 Euro und
für 3 Jahre = 75,00 Euro; für Tagesscheine 20,00 Euro.
(Weitere Gebühren sind bitte ggfs. nachzufragen).
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Es ist zuerst ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung zu stellen(Bei Neuanträgen bitte das Prüfungszeugnis beifügen). Der berechtigt die Untere Jagdbehörde (UJB), eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 17 Bundesjagdgesetz (BJG) über die Waffenbehörde einzuleiten. Die Abwicklung erfolgt postalisch. Nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung werden Sie per Mail (bevorzugt) oder telefonisch benachrichtigt, dass ein Termin zur Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines erfolgen kann. Dann erst sind der Jagdschein und der Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung beizubringen.