Reitplakette: Antrag auf Ausgabe einer Reitplakette
Antrag auf Ausgabe einer Reitplakette: Nach den Vorschriften des Landschaftsgesetzes NW (§§ 50 ff.) ist das Reiten in der freien Landschaft auf privaten Straßen und Wegen und im Walde auf den nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten privaten Straßen und Wegen zum Zwecke der Erholung gestattet, wenn am Zaumzeug des Pferdes beidseitig gut sichtbar ein Kennzeichen mit Aufkleber angebracht ist.
Antrag auf Ausgabe einer Reitplakette: Nach den Vorschriften des Landschaftsgesetzes NW (§§ 50 ff.) ist das Reiten in der freien Landschaft auf privaten Straßen und Wegen und im Walde auf den nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten privaten Straßen und Wegen zum Zwecke der Erholung gestattet, wenn am Zaumzeug des Pferdes beidseitig gut sichtbar ein Kennzeichen mit Aufkleber angebracht ist.