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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

Auf einen Blick
Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

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Beschreibung

Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein:

  • Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers
  • Aufstellen einer Miettoilette
  • Einrichten einer Baustellenzufahrt
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu stellen.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

  • Lageplan (maßstabsgetreu),
  • Fotos,
  • Skizzen.

Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

<p>Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).</p> <p>Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.</p>

Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • die Anwohner durch Lärm belästigen,
  • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

keine

Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Per Post und vor Ort

Standort


Verkehrsbehörde

Rathausstr. 11
58095 Hagen

Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)

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