Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße1158095Hagen
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Auf einen Blick
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
Aufstellen von Waren- und Informationsständen
Anbringen von Plakaten
Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
Betrieb von Außengastronomie
die Ausübung von Straßenkunst
Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.
Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu stellen.
<p>Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.</p> <p>Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.</p>