Mit der Förderung der Übungsarbeit unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Leiter/innen von Übungsgruppen in Sportvereinen mit einem Zuschuss.
Durch die Förderung soll die Übungsarbeit in Sportvereinen gestärkt werden.
Gefördert werden Übungsleiter/innen, die sich vorranging in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann von nordrhein-westfälischen Sportvereinen beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich insbesondere nach der Vereinsgröße, der Anzahl der durchgeführten Übungsstunden und nach der Anzahl der für die Übungsgruppen eingesetzten anerkannten Leiter/innen der Übungsarbeit.
Ein Anspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Landessportbund Nordrhein-Westfalen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Durch die Förderung soll die Übungsarbeit in Sportvereinen gestärkt werden.
Gefördert werden Übungsleiter/innen, die sich vorranging in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann von nordrhein-westfälischen Sportvereinen beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich insbesondere nach der Vereinsgröße, der Anzahl der durchgeführten Übungsstunden und nach der Anzahl der für die Übungsgruppen eingesetzten anerkannten Leiter/innen der Übungsarbeit.
Ein Anspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Landessportbund Nordrhein-Westfalen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
In der Regel 3 Monate nach Antragsfrist
In der Regel 3 Monate nach Antragsfrist
ggf. Freistellungsbescheid (Kopie)
Folgende Informationen ergeben sich aus der Onlinevereinsverwaltung:
Informationen zur Bestandserhebung
Informationen zur Gemeinnützigkeit
Informationen zur Doppelmitgliedschaft
ggf. Freistellungsbescheid (Kopie)
Folgende Informationen ergeben sich aus der Onlinevereinsverwaltung:
Informationen zur Bestandserhebung
Informationen zur Gemeinnützigkeit
Informationen zur Doppelmitgliedschaft
Der Förderantrag kann nur online über das Förderportal des Landessportbund Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
- Antragsfrist ist der 31. Mai - Abgeschlossene Bestandserhebung bis zum 1. Januar - Vorlage eines einfachen Mittelverwendungsnachweises bis zum 28. Februar des folgenden Jahres
- Antragsfrist ist der 31. Mai - Abgeschlossene Bestandserhebung bis zum 1. Januar - Vorlage eines einfachen Mittelverwendungsnachweises bis zum 28. Februar des folgenden Jahres
<p>keine</p>
keine
kostenfrei
Mit der Förderung der Übungsarbeit unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Leiter/innen von Übungsgruppen in Sportvereinen mit einem Zuschuss.
Der Antrag auf Förderung der Übungsarbeit kann schriftlich oder auf der Homepage des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. gestellt werden. Antragsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Antrag ist bis zum 31. Mai des Antragsjahres einzureichen
Die Antragsunterlagen werden geprüft
Die Höhe des Zuschusses wird ermittelt
Der vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. erstellte Zuwendungsbescheid wird versandt
Der Zuschuss wird in einem Betrag ohne Anforderung im Monat Oktober des Antragsjahres ausgezahlt
Dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. ist ein einfacher Mittelverwendungsnachweis spätestens bis zum 28. Februar des folgenden Jahres vorzulegen
Sofern der Zuwendungsbescheid rückwirkend aufgehoben wird, werden die gewährten Zuwendungen zurückgefordert
Der Antrag auf Förderung der Übungsarbeit kann schriftlich oder auf der Homepage des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. gestellt werden. Antragsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Antrag ist bis zum 31. Mai des Antragsjahres einzureichen
Die Antragsunterlagen werden geprüft
Die Höhe des Zuschusses wird ermittelt
Der vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. erstellte Zuwendungsbescheid wird versandt
Der Zuschuss wird in einem Betrag ohne Anforderung im Monat Oktober des Antragsjahres ausgezahlt
Dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. ist ein einfacher Mittelverwendungsnachweis spätestens bis zum 28. Februar des folgenden Jahres vorzulegen
Sofern der Zuwendungsbescheid rückwirkend aufgehoben wird, werden die gewährten Zuwendungen zurückgefordert
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie sind ein gemeinnützig anerkannter Sportverein
Sie sind Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
Sie sind Mitglied im regional zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund
Sie betreiben Jugendarbeit
Die jährliche Bestandserhebung zum 1. Januar für das Antragsjahr muss erfolgt sein
Die Übungsgruppe muss in der Regel aus 15 Personen bestehen
Eine Übungsstunde muss eine Zeitstunde umfassen
Die Übungsarbeit muss ganzjährig (Kalenderjahr) angeboten werden, davon ausgenommen sind Schulferien
Sie müssen über anerkannte Übungsleiter/innen verfügen. Dazu zählen:
Jugendleiter/innen sowie Jugendübungsleiter/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes
Übungsleiter/innen und Trainer/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes;
Sportlehrer/innen und Sportleiter/innen ohne staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung, deren Ausbildung jedoch den Anforderungen der Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes entspricht
Diplomsportlehrer/innen und Diplomtrainer/innen sowie Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer/innen im freien Beruf mit staatlicher oder staatlich anerkannter Prüfung
Lehrkräfte an Schulen, die eine staatliche oder staatlich anerkannte Sportlehrer/innenprüfung abgelegt haben
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Übungsgruppen, deren Mitglieder finanzielle Vergütungen durch den Verein erhalten
Vereine, wenn die Verwendungsnachweise über die in den Vorjahren für den gleichen Verwendungszweck gewährten Zuschüsse nicht fristgerecht bis zum 28. Februar des laufenden Jahres vorliegen
wenn in den Vorjahren zu viel gezahlte Zuwendungen trotz entsprechender Rückforderungsbescheide nicht zurückgezahlt worden sind
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie sind ein gemeinnützig anerkannter Sportverein
Sie sind Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
Sie sind Mitglied im regional zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund
Sie betreiben Jugendarbeit
Die jährliche Bestandserhebung zum 1. Januar für das Antragsjahr muss erfolgt sein
Die Übungsgruppe muss in der Regel aus 15 Personen bestehen
Eine Übungsstunde muss eine Zeitstunde umfassen
Die Übungsarbeit muss ganzjährig (Kalenderjahr) angeboten werden, davon ausgenommen sind Schulferien
Sie müssen über anerkannte Übungsleiter/innen verfügen. Dazu zählen:
Jugendleiter/innen sowie Jugendübungsleiter/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes
Übungsleiter/innen und Trainer/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes;
Sportlehrer/innen und Sportleiter/innen ohne staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung, deren Ausbildung jedoch den Anforderungen der Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes entspricht
Diplomsportlehrer/innen und Diplomtrainer/innen sowie Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer/innen im freien Beruf mit staatlicher oder staatlich anerkannter Prüfung
Lehrkräfte an Schulen, die eine staatliche oder staatlich anerkannte Sportlehrer/innenprüfung abgelegt haben
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Übungsgruppen, deren Mitglieder finanzielle Vergütungen durch den Verein erhalten
Vereine, wenn die Verwendungsnachweise über die in den Vorjahren für den gleichen Verwendungszweck gewährten Zuschüsse nicht fristgerecht bis zum 28. Februar des laufenden Jahres vorliegen
wenn in den Vorjahren zu viel gezahlte Zuwendungen trotz entsprechender Rückforderungsbescheide nicht zurückgezahlt worden sind
Förderung der Übungsarbeit Informationen auf der Seite des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen: URL: https://www.lsb.nrw/service/foerderungenzuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen