Jugendliche benötigen zusätzlich eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten (Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Erziehungsberechtigten beifügen),
Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs.3 Fischerprüfungsordnung (erforderlich bei Personen deren Wohnsitz nicht in Hagen liegt)
Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Bei der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.