Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße1158095Hagen
Abmeldung in der Gemeinde
Auf einen Blick
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.
keine
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Per Post und im Bürgeramt
Standort
Zentrales Bürgeramt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung