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Antrag auf Hundesteuerermäßigung / -befreiung
Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Antrag auf Hundesteuerermäßigung / -befreiung

Auf einen Blick
Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Beschreibung

Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

  • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
  • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
  • Jagdhunde
  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
  • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
  • Sanitäts- und Schutzhunde
  • Hütehunde
  • Tierheimhunde
Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

 

Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
  • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
  • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Online, per Post und vor Ort

Standort


Rathaus I

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Organisation


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