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Ein- & Auswanderung
Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern - Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht
Auf einen Blick
Um ein Daueraufenthaltsrecht zu erhalten, müssen Sie sich für einen bestimmten Zeitraum ständig - also ohne größere Unterbrechungen - in Deutschland aufgehalten haben.
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Beschreibung
Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen
etwa 12 Wochen
- Nachweis aus denen hervorgeht, seit wann Sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten
- erweiterter Melderegisterauszug
- Arbeitsvertrag
- Steuerbescheid
- Immatrikulationsbescheinigung
- Mietvertrag
- behördliche Dokumente
- Nachweis über das ausgeübte Freizügigkeitsrecht
- Nachweise über die Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit
- Einkommensnachweise
- Steuerbescheide
- Geschäftsabschlüsse
- Rentenversicherungsverlauf (schriftliche Aufstellung der Zeiten, die für die Rentengewährung von Bedeutung sind)
- Behördliche Schreiben, wie z.B. die Bestätigung des Jobcenters oder Sozialamtes über den Empfang von Sozialleistungen
- Bescheinigungen über den Schulbesuch
- Belege über den Empfang von Dienstleistungen oder Krankenbehandlungen
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über die Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel
- Nachweise über die Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Individuell je nach Antragsangaben
§ 5 Abs. 5 S. 2 FreizügG/EU
- Sie sind in Hagen mit Hauptwohnsitz angemeldet
- besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates