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Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern - Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern - Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht https://services.hagen.de/aufenthalt_eu/#/
Um ein Daueraufenthaltsrecht zu erhalten, müssen Sie sich für einen bestimmten Zeitraum ständig - also ohne größere Unterbrechungen - in Deutschland aufgehalten haben.
 § 5 Abs. 5 S. 2 FreizügG/EU
  •  Nachweis aus denen hervorgeht, seit wann Sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten
    • erweiterter Melderegisterauszug
    • Arbeitsvertrag
    • Steuerbescheid 
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Mietvertrag 
    • behördliche Dokumente

  • Nachweis über das ausgeübte Freizügigkeitsrecht
    • Nachweise über die Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit
      • Einkommensnachweise
      • Steuerbescheide
      • Geschäftsabschlüsse
    • Rentenversicherungsverlauf (schriftliche Aufstellung der Zeiten, die für die Rentengewährung von Bedeutung sind)
    • Behördliche Schreiben, wie z.B. die Bestätigung des Jobcenters oder Sozialamtes über den Empfang von Sozialleistungen
    • Bescheinigungen über den Schulbesuch
    • Belege über den Empfang von Dienstleistungen oder Krankenbehandlungen
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Nachweis über die Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Individuell je nach Antragsangaben
etwa 12 Wochen
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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern - Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht

Auf einen Blick
Um ein Daueraufenthaltsrecht zu erhalten, müssen Sie sich für einen bestimmten Zeitraum ständig - also ohne größere Unterbrechungen - in Deutschland aufgehalten haben.

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen

etwa 12 Wochen

  •  Nachweis aus denen hervorgeht, seit wann Sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten
    • erweiterter Melderegisterauszug
    • Arbeitsvertrag
    • Steuerbescheid 
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Mietvertrag 
    • behördliche Dokumente

  • Nachweis über das ausgeübte Freizügigkeitsrecht
    • Nachweise über die Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit
      • Einkommensnachweise
      • Steuerbescheide
      • Geschäftsabschlüsse
    • Rentenversicherungsverlauf (schriftliche Aufstellung der Zeiten, die für die Rentengewährung von Bedeutung sind)
    • Behördliche Schreiben, wie z.B. die Bestätigung des Jobcenters oder Sozialamtes über den Empfang von Sozialleistungen
    • Bescheinigungen über den Schulbesuch
    • Belege über den Empfang von Dienstleistungen oder Krankenbehandlungen
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Nachweis über die Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.

Individuell je nach Antragsangaben

 § 5 Abs. 5 S. 2 FreizügG/EU

  • Sie sind in Hagen mit Hauptwohnsitz angemeldet
  • besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates

Online-Terminvergabe

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