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Ein- & Auswanderung
Aufenthalt von Familienangehörigen von EU- und EWR-Bürgern (EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte)
Auf einen Blick
Sie sind in Hagen mit Hauptwohnsitz angemeldet. Sie besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates, sind aber mit einer oder einem EU- oder EWR-Angehörigen verheiratet, verpartnert oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind).
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Beschreibung
Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen
etwa 12 Wochen
- gültiger Nationalpass/Reiseausweis
- digitales biometrisches Foto
- Geburts- und/oder Heiratsurkunde (Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft)
- Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
- Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
- Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (siehe unter Formulare)
- Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- Selbständigen: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
- Nicht-Erwerbstätigen: Krankenversicherung und Nachweise über ausreichende Existenzmittel
für die Daueraufenthaltskarte (EU) zusätzlich:
- Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
- Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
- Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
- Melderegisterauskunft (Nachweis des ständigen Aufenthaltes)
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Individuell je nach Antragsangaben
§§ 4a, 5 Freizügigkeitsgesetz/EU