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Aufenthalt von Familienangehörigen von EU- und EWR-Bürgern (EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte) Aufenthalt von Familienangehörigen von EU- und EWR-Bürgern (EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte) https://services.hagen.de/aufenthalt_eu/#/
Sie sind in Hagen mit Hauptwohnsitz angemeldet und besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- (Europäischen Union) oder EWR- (Europäischer Wirtschaftsraum) Staates, sind aber mit einer oder einem EU- oder EWR-Angehörigen verheiratet, verpartnert oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind).
 §§ 4a, 5 Freizügigkeitsgesetz/EU
  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft)
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
  • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände
    • Arbeitsvertrag
    • Arbeitsbescheinigung über Art und Dauer der Beschäftigung
    • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
    • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (siehe unter Formulare)
    • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Selbständigen: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
  • Nicht-Erwerbstätigen: Krankenversicherung und Nachweise über ausreichende Existenzmittel
für die Daueraufenthaltskarte (EU) zusätzlich:
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
  • Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
  • Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
  • Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
  • Melderegisterauskunft (Nachweis des ständigen Aufenthaltes)
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Individuell je nach Antragsangaben
etwa 12 Wochen
Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte, Daueraufenthaltsbescheinigung, Ausländer, EU-Bürger, Europa https://serviceportal.hagen.de/leistung/aufenthalt-von-familienangehoerigen-von-eu-und-ewr-buergern-eu-aufenthaltskarte-eu-123.html Stadt Hagen
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Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Aufenthalt von Familienangehörigen von EU- und EWR-Bürgern (EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte)

Auf einen Blick
Sie sind in Hagen mit Hauptwohnsitz angemeldet und besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- (Europäischen Union) oder EWR- (Europäischer Wirtschaftsraum) Staates, sind aber mit einer oder einem EU- oder EWR-Angehörigen verheiratet, verpartnert oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind).

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen

etwa 12 Wochen

  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft)
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
  • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände
    • Arbeitsvertrag
    • Arbeitsbescheinigung über Art und Dauer der Beschäftigung
    • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
    • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (siehe unter Formulare)
    • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Selbständigen: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
  • Nicht-Erwerbstätigen: Krankenversicherung und Nachweise über ausreichende Existenzmittel
für die Daueraufenthaltskarte (EU) zusätzlich:
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
  • Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
  • Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
  • Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
  • Melderegisterauskunft (Nachweis des ständigen Aufenthaltes)
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.

Individuell je nach Antragsangaben

 §§ 4a, 5 Freizügigkeitsgesetz/EU

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