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Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Für die Einreise benötigen Sie in fast allen Fällen ein Visum für einen längeren Aufenthalt. Ein Visum wird von Auslandsvertretungen, also Botschaften und Generalkonsulaten außerhalb Deutschlands, ausgestellt. Es wird als Aufkleber in Ihren Pass eingebracht.

Wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten wollen (mehr als drei Monate oder zum Arbeiten), benötigen Sie immer einen gültigen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel ist der Oberbegriff für unterschiedliche erteilte Rechte zur Einreise und zum Aufenthalt. Beispiele für Aufenthaltstitel sind, ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel), eine Blaue Karte (Aufenthaltstitel für bestimmte Fachkräfte) oder eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel).

Ihr Aufenthaltstitel wird Ihnen grundsätzlich als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Es handelt sich um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat.

Der Zweck Ihres Aufenthalts (Zusammenleben mit Ihrer Familie) ist auf Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt.
https://services.hagen.de/at-familiennachzug/
Sie kommen aus einem Land, das nicht zur EU (Europäischen Union) oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gehört. Sie sind oder möchten nach Deutschland, um mit Ihrer Familie zusammenzuleben.

Hier können Sie online einen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt aus familiären Gründen stellen.
§ 5 Abs. 1 i.V.m. §§ 27 ff. AufenthG

  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto 
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände
    • Arbeitsvertrag
    • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
    • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (siehe unter Formulare)
    • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • aktuelle Schulbescheinigung
    • Erklärung der Eheleute über die familiäre Lebensgemeinschaft (siehe unter Formulare)
  • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war bzw. bei Verlängerung den aktuellen Aufenthaltstitel oder eine andere Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
 Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Individuell je nach Antragsangaben
Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten). 

  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.
etwa 12 Wochen
Stellen Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels.
Familiennachzug, Eheschließung, Geburt, Familienzusammenführung, Heirat, Kinder, Einreise https://serviceportal.hagen.de/leistung/aufenthaltserlaubnis-aus-familiaeren-gruenden-340.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

Auf einen Blick
Sie kommen aus einem Land, das nicht zur EU (Europäischen Union) oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gehört. Sie sind oder möchten nach Deutschland, um mit Ihrer Familie zusammenzuleben.

Hier können Sie online einen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt aus familiären Gründen stellen.

Online-Dienst

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Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

Für die Einreise benötigen Sie in fast allen Fällen ein Visum für einen längeren Aufenthalt. Ein Visum wird von Auslandsvertretungen, also Botschaften und Generalkonsulaten außerhalb Deutschlands, ausgestellt. Es wird als Aufkleber in Ihren Pass eingebracht.

Wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten wollen (mehr als drei Monate oder zum Arbeiten), benötigen Sie immer einen gültigen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel ist der Oberbegriff für unterschiedliche erteilte Rechte zur Einreise und zum Aufenthalt. Beispiele für Aufenthaltstitel sind, ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel), eine Blaue Karte (Aufenthaltstitel für bestimmte Fachkräfte) oder eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel).

Ihr Aufenthaltstitel wird Ihnen grundsätzlich als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Es handelt sich um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat.

Der Zweck Ihres Aufenthalts (Zusammenleben mit Ihrer Familie) ist auf Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt.

Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen

etwa 12 Wochen

  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto 
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände
    • Arbeitsvertrag
    • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
    • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (siehe unter Formulare)
    • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • aktuelle Schulbescheinigung
    • Erklärung der Eheleute über die familiäre Lebensgemeinschaft (siehe unter Formulare)
  • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war bzw. bei Verlängerung den aktuellen Aufenthaltstitel oder eine andere Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
 Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.

Stellen Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels.

Individuell je nach Antragsangaben

§ 5 Abs. 1 i.V.m. §§ 27 ff. AufenthG

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten). 

  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.

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