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Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (Flüchtlinge aus der Ukraine) Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (Flüchtlinge aus der Ukraine) https://services.hagen.de/at-humanitaere-gruende/
Sie sind ein Flüchtling, der aus der Ukraine zugezogen ist oder zuziehen möchte.
§ 24 AufenthG

  • Gültiger Reisepass
  • Digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Original Ihres Arbeitsvertrags oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots (bitte nutzen Sie hierfür das bundesweit einheitliche Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
  • Original der Urkunde über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war
bei Verlängerung: Gehaltsnachweise der letzten drei Monate sowie aktueller Aufenthaltstitel oder andere Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
Individuell nach Antragsangaben
Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten). 

  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.
etwa 12 Wochen
Ukraine, Flüchtling, Durchführungsbeschluss, Familiennachzug, Eheschließung, Geburt, Familienzusammenführung, Heirat https://serviceportal.hagen.de/leistung/aufenthaltserlaubnis-aus-humanitaeren-gruenden-fluechtlinge-aus-der-ukraine-347.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (Flüchtlinge aus der Ukraine)

Auf einen Blick
Sie sind ein Flüchtling, der aus der Ukraine zugezogen ist oder zuziehen möchte.

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Online und vor Ort

Beschreibung

Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen

etwa 12 Wochen

  • Gültiger Reisepass
  • Digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Original Ihres Arbeitsvertrags oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots (bitte nutzen Sie hierfür das bundesweit einheitliche Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
  • Original der Urkunde über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war
bei Verlängerung: Gehaltsnachweise der letzten drei Monate sowie aktueller Aufenthaltstitel oder andere Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht

Individuell nach Antragsangaben

§ 24 AufenthG

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten). 

  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.

Online-Terminvergabe

Zur Online-Terminvergabe

Standort


Ausländerbehörde der Stadt Hagen

Böhmerstraße 1
58095 Hagen

Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen