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Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen https://services.hagen.de/at-humanitaere-gruende/
Sie sind Ausländer und haben einen Schutzstatus (Asylanerkennung, Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, Abschiebehindernisse festgestellt).
§ 5 Abs. 1 i.V.m. §§ 22 ff. AufenthG

  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände
    • Arbeitsvertrag
    • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
    • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (siehe unter Formulare)
    • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • aktuelle Schulbescheinigung
  • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war bzw. bei Verlängerung den aktuellen Aufenthaltstitel oder eine andere Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Individuell je nach Antragsangaben
Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).

  • Die Ausländerbehörde prüft nach Eingang Ihres Online-Antrags, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem (siehe unten) eingestellt.
etwa 12 Wochen
Stellen Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels.
Familiennachzug, Eheschließung, Geburt, Familienzusammenführung, Heirat, Asylanerkennung, Flüchtlingsschutz, Flüchtling, subsidiär, Schutzberechtigt https://serviceportal.hagen.de/leistung/aufenthaltserlaubnis-aus-voelkerrechtlichen-humanitaeren-oder-politischen-gruenden-348.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

Auf einen Blick
Sie sind Ausländer und haben einen Schutzstatus (Asylanerkennung, Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, Abschiebehindernisse festgestellt).

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen

etwa 12 Wochen

  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände
    • Arbeitsvertrag
    • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
    • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (siehe unter Formulare)
    • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • aktuelle Schulbescheinigung
  • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war bzw. bei Verlängerung den aktuellen Aufenthaltstitel oder eine andere Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.

Stellen Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels.

Individuell je nach Antragsangaben

§ 5 Abs. 1 i.V.m. §§ 22 ff. AufenthG

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).

  • Die Ausländerbehörde prüft nach Eingang Ihres Online-Antrags, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem (siehe unten) eingestellt.

Online-Terminvergabe

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