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Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Für die Einreise benötigen Sie in fast allen Fällen ein Visum für einen längeren Aufenthalt. Ein Visum wird von Auslandsvertretungen, also Botschaften und Generalkonsulaten außerhalb Deutschlands, ausgestellt. Es wird als Aufkleber in Ihren Pass eingebracht.

Wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten wollen (mehr als drei Monate oder zum Arbeiten), benötigen Sie immer einen gültigen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltstitel ist der Oberbegriff für unterschiedliche erteilte Rechte zur Einreise und zum Aufenthalt. Beispiele für Aufenthaltstitel sind, ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel), eine Blaue Karte (Aufenthaltstitel für bestimmte Fachkräfte) oder eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel).

Ihr Aufenthaltstitel wird Ihnen grundsätzlich als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Es handelt sich um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat. 

Der Zweck Ihres Aufenthalts (z.B. Arbeit, Studium, Ausbildung, Zusammenleben mit Ihrer Familie) ist auf Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt.
https://services.hagen.de/aufenthaltstitel/#/
Hier können Sie online einen Aufenthaltstitel für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für die Suche nach einem Arbeitsplatz beantragen.
§  5 i.V.m. §§ 18 ff. AufenthG
  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Nachweise über
    • Ihre Beschäftigung (Arbeitsplatzangebot in Form einer Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie ggf, weiterer Zusatzblätter - siehe unter Formulare)
    • Arbeitsvertrag
    • Ihre selbstständige Tätigkeit
    • Ihre Suche nach einem Arbeitsplatz
  • Nachweise über Ihre speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse, z.B. 
    • Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung
    • bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung
    • Berufsausübungserlaubnis
    • Ausbildungsnachweise
    • Studienabschlüsse
    • Sprachzertifikate),
  • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände
    • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
    • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (beim Vorsprachetermin ausgefüllt und unterschrieben mitbringen)
    • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung

Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Individuell je nach Antragsangaben

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).

  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.
 etwa 12 Wochen 

Stellen Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels.
Für bestimmte Aufenthaltstitel ist das jeweilige Zusatzblatt ebenfalls einzureichen:

  • Zusatzblatt A zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ – Aufenthaltstitel zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens oder der Anerkennungspartnerschaft aufgrund des § 16d des Aufenthaltsgesetzes
  • Zusatzblatt C zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ – Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer
Landesspezifische Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung nach NRW finden Sie auf der externen Seite der Bezirksregierung Köln:
Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) | Bezirksregierung Köln
Berufsausbildung,Erwerbstätigkeit,Beschäftigung,Fachkraft,Arbeitserlaubnis,Einwanderung,Qualifizierte Berufsausbildung,Qualifizierte Beschäftigung,Fachkraft mit Berufsausbildung, https://serviceportal.hagen.de/leistung/aufenthaltserlaubnis-zur-ausuebung-einer-erwerbstaetigkeit-138.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

Auf einen Blick
Hier können Sie online einen Aufenthaltstitel für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für die Suche nach einem Arbeitsplatz beantragen.

Online-Dienst

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Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

Für die Einreise benötigen Sie in fast allen Fällen ein Visum für einen längeren Aufenthalt. Ein Visum wird von Auslandsvertretungen, also Botschaften und Generalkonsulaten außerhalb Deutschlands, ausgestellt. Es wird als Aufkleber in Ihren Pass eingebracht.

Wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten wollen (mehr als drei Monate oder zum Arbeiten), benötigen Sie immer einen gültigen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltstitel ist der Oberbegriff für unterschiedliche erteilte Rechte zur Einreise und zum Aufenthalt. Beispiele für Aufenthaltstitel sind, ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel), eine Blaue Karte (Aufenthaltstitel für bestimmte Fachkräfte) oder eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel).

Ihr Aufenthaltstitel wird Ihnen grundsätzlich als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Es handelt sich um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat. 

Der Zweck Ihres Aufenthalts (z.B. Arbeit, Studium, Ausbildung, Zusammenleben mit Ihrer Familie) ist auf Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt.

Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen

 etwa 12 Wochen 

  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Nachweise über
    • Ihre Beschäftigung (Arbeitsplatzangebot in Form einer Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie ggf, weiterer Zusatzblätter - siehe unter Formulare)
    • Arbeitsvertrag
    • Ihre selbstständige Tätigkeit
    • Ihre Suche nach einem Arbeitsplatz
  • Nachweise über Ihre speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse, z.B. 
    • Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung
    • bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung
    • Berufsausübungserlaubnis
    • Ausbildungsnachweise
    • Studienabschlüsse
    • Sprachzertifikate),
  • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände
    • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
    • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (beim Vorsprachetermin ausgefüllt und unterschrieben mitbringen)
    • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung

Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.

Für bestimmte Aufenthaltstitel ist das jeweilige Zusatzblatt ebenfalls einzureichen:

  • Zusatzblatt A zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ – Aufenthaltstitel zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens oder der Anerkennungspartnerschaft aufgrund des § 16d des Aufenthaltsgesetzes
  • Zusatzblatt C zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ – Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer

Stellen Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels.

Individuell je nach Antragsangaben

§  5 i.V.m. §§ 18 ff. AufenthG

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).

  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.

Landesspezifische Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung nach NRW finden Sie auf der externen Seite der Bezirksregierung Köln:
Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) | Bezirksregierung Köln

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