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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung https://services.hagen.de/aufenthaltstitel/#/
§  5 i.V.m. §§ 18 ff. AufenthG
  • Gültiger Reisepass
  • Digitalesbiometrisches Foto
  • Original Ihres Arbeitsvertrags oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots (bitte nutzen Sie hierfür das bundesweit einheitliche Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
  • Original der Urkunde über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung 
  • Soweit vorhanden Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung
  • Bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung
  • Falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war

bei Verlängerung: Gehaltsnachweise der letzten drei Monate sowie aktueller Aufenthaltstitel oder andere Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
Individuell je nach Antragsangaben

 etwa 12 Wochen 

Landesspezifische Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung nach NRW finden Sie auf der externen Seite der Bezirksregierung Köln:
Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) | Bezirksregierung Köln
Berufsausbildung,Erwerbstätigkeit,Beschäftigung,Fachkraft,Arbeitserlaubnis,Einwanderung,Qualifizierte Berufsausbildung,Qualifizierte Beschäftigung,Fachkraft mit Berufsausbildung, https://serviceportal.hagen.de/leistung/aufenthaltserlaubnis-zur-beschaeftigung-138.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung

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Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

 etwa 12 Wochen 

  • Gültiger Reisepass
  • Digitalesbiometrisches Foto
  • Original Ihres Arbeitsvertrags oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots (bitte nutzen Sie hierfür das bundesweit einheitliche Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
  • Original der Urkunde über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung 
  • Soweit vorhanden Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung
  • Bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung
  • Falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war

bei Verlängerung: Gehaltsnachweise der letzten drei Monate sowie aktueller Aufenthaltstitel oder andere Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht

Individuell je nach Antragsangaben

§  5 i.V.m. §§ 18 ff. AufenthG

Landesspezifische Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung nach NRW finden Sie auf der externen Seite der Bezirksregierung Köln:
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