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Ein- & Auswanderung
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
Online-Dienst
Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Beschreibung
etwa 12 Wochen
- Gültiger Reisepass
- Digitalesbiometrisches Foto
- Original Ihres Arbeitsvertrags oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots (bitte nutzen Sie hierfür das bundesweit einheitliche Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
- Original der Urkunde über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- Soweit vorhanden Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung
- Bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung
- Falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war
bei Verlängerung: Gehaltsnachweise der letzten drei Monate sowie aktueller Aufenthaltstitel oder andere Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (bundesweit einheitlich); weitere behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
Individuell je nach Antragsangaben
§ 5 i.V.m. §§ 18 ff. AufenthG
- Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland:
Fachkräfteseite - Portal der Bundesregierung für Arbeitgeber:
Arbeitgeberseite
Landesspezifische Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung nach NRW finden Sie auf der externen Seite der Bezirksregierung Köln:
Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) | Bezirksregierung Köln
Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) | Bezirksregierung Köln
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen