Ausländer: Antrag Niederlassungserlaubnis Erteilung für besonders hochqualifizierte Fachkraft
Wenn Sie in Ihrem Beruf hochqualifiziert sind oder Absolventin/ Absolvent einer staatlichen Hochschule, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
https://www.hagen.de/irj/portal/ODFK?id=02050412Erwerbstätigkeit,Aufenthaltstitel,Arbeitserlaubnis,Forschung,Ausnahmeregelung,Arbeitnehmerfreizügigkeit,Aufenthaltserlaubnis,Hochschulabsolvent,Wirtschaft,Niederlassungserlaubnis,unbefristeter Aufenthaltstitel,Entfristung,Einwanderung,Unbefristetes Aufenthaltsrecht,Aufenthaltserlaubnis verlängern,Antrag auf Aufenthaltstitel,Daueraufenthaltsrecht,Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland,Akademiker,Hoch qualifizierte Fachkraft,Arbeitsmarktzugang,Integration in deutsche Lebensverhältnisse,Spitzenkräfte,Universitätsabschluss,Akademische Berufstätigkeit,Privilegierung,Lehrpersonal,Mehrjährige Berufserfahrung,Wissenschaftliche Tätigkeit,Besondere wissenschaftliche Qualifikation,Studienabschluss,Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts,Herausgehobene Funktion,Akademische Ausbildung,Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen,Wissenschaftliche Mitarbeiter,Hochschulabschluss,Hochqualifizierte,Kein Mindestaufenthalt,Blaue Karte EU,Freizügigkeitsrecht,Niederlassungserlaubnis Erteilung für Hochqualifizierte,unbefristete Niederlassungserlaubnis,Visum,Wissenschaftler,wissenschaftliches Personal,
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße1158095Hagen
Ausländer: Antrag Niederlassungserlaubnis Erteilung für besonders hochqualifizierte Fachkraft
Auf einen Blick
Wenn Sie in Ihrem Beruf hochqualifiziert sind oder Absolventin/ Absolvent einer staatlichen Hochschule, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Wenn Sie in Ihrem Beruf hochqualifiziert sind oder Absolventin/ Absolvent einer staatlichen Hochschule, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Als beruflich hochqualifizierter ausländischer Staatsangehöriger können Sie in besonderen Fällen gleich im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Sie können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie Absolventin oder Absolvent einer
staatlichen deutschen Hochschule,
staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder einer
vergleichbaren deutschen Ausbildungseinrichtung sind.
Ein Recht auf Familiennachzug haben
Ihre minderjährigen Kinder,
Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau sowie
Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin.
Sie dürfen auch erwerbstätig sein.
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Gleiches gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien gelten noch Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit einholen.
Integrationskurs: Ein Teilnahmeanspruch am Integrationskurs besteht bei Hochqualifizierten nicht.
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Ordnungsbehördliche Außendienste und Aufgaben -
Böhmerstr. 1 (2. Etage) 58095 Hagen
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist
Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
Nachweis, dass Sie seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
EUR 147
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Sie besitzen seit 2 Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
Blaue Karte EU
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Standort
Zentrales Bürgeramt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung