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Ausländer: Reisendenliste für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union

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Beschreibung

Grundsätzlich ist jeder "Ausländer" für eine Einreise und den Aufenthalt in einem anderen Land visa- und passpflichtig. EU-Bürger genügen der Passpflicht in den Ländern der europäischen Union auch mit einem gültigen Personalausweis; für sie besteht dort keine Visapflicht. Bei Nicht-EU-Bürgern ersetzt der deutsche Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) In den Schengen-Staaten die Visapflicht.

Sofern ausländische Schüler für eine Klassenfahrt in einen anderen EU-Staat keinen eigenen Nationalpass und / oder keinen erforderlichen Aufenthaltstitel vorlegen können, besteht die Möglichkeit auf Antrag der Schule eine Reisendenliste / Schülersammelliste auszustellen. Dies betrifft neben geduldeten Ausländern auch Asylbewerber oder Jugendliche, die noch im Pass der Eltern eingetragen sind. 

Vorzulegende Unterlagen:
  • Antrag der Schule,
  • Liste aller mitfahrenden Schüler (Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit)
  • ein biometrietaugliches Lichtbild für jeden Schüler, der keinen Pass besitzt,
  • eine Passkopie für jeden Schüler, der einen Pass besitzt.
Aus dem Antrag der Schule müssen folgende Daten ersichtlich sein:
  • Bezeichnung der Schule
  • Anschrift der Schule
  • Reiseziel und -zeitraum
  • Name(n) des (der) begleitenden Lehrer(s)
  • Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der einzutragenden Schüler
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Online, per Post und vor Ort

Standort


Ausländerbehörde der Stadt Hagen

Böhmerstraße 1
58095 Hagen

Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen