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Mobilität & Reisen
Ausnahmegenehmigung Samstags-, Sonn- und Feiertagsverbot: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Samstags-, Sonn- und Feiertagsverbot
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Per Post und vor Ort
Beschreibung
Bei Anträgen auf eine Einzelgenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Fracht- und Begleitpapiere,
2. falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km handelt, eine Bescheinigung
der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten
Schienenbeförderung,
3. Kraftfahrzeug- und Anhängerschein. Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren
Zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche
Bescheinigung erforderlich
2. falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km handelt, eine Bescheinigung
der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten
Schienenbeförderung,
3. Kraftfahrzeug- und Anhängerschein. Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren
Zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche
Bescheinigung erforderlich
Bei Anträgen auf eine Dauerausnahmegenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis über die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung,
2. Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung (z. B. durch Bescheinigung der Industrie- und
Handelskammer).
2. Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung (z. B. durch Bescheinigung der Industrie- und
Handelskammer).
Online-Terminvergabe
Zur Online-TerminvergabeStandort
Verkehrsbehörde
Rathausstr. 11
58095 Hagen
Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen