Serviceportal Hagen
Auf dieser Seite
Bauen: Antrag auf Ausstellung einer Anliegerbescheinigung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

https://www.hagen.de/irj/portal/ODFK?id=08060100 Umlegungsausgleichsleistungen,Straßenausbaubeiträge,Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge,Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten,Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge,Beiträge auf Grund von Leistung,Erschließungsbeiträge,
Stadt Hagen - Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Bauen: Antrag auf Ausstellung einer Anliegerbescheinigung

Auf einen Blick
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Online-Dienst

Zum Online-Dienst

Beschreibung

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

ca. 1 Woche

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

keine

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Online, per Post und vor Ort

Standort


Rathaus I

Rathausstraße 11
58095 Hagen

Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Rathausstraße 11
58095 Hagen