Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung, auch wiederholt, um jeweils bis zu einem Jahr beantragen. Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsicht.
Stadt Hagen - Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung
Rathausstraße1158095Hagen
Bauen: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung
Auf einen Blick
Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung, auch wiederholt, um jeweils bis zu einem Jahr beantragen. Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsicht.
Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung, auch wiederholt, um jeweils bis zu einem Jahr beantragen. Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsicht.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen haben.
Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann um jeweils maximal ein Jahr verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der schriftliche Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.
6 Wochen bis 12 Wochen
schriftlicher (formloser) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie innerhalb der jeweiligen Geltungsdauer eine Verlängerung für jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
Kostenhöhe (variabel): 20 Prozent der für die Genehmigung oder den Vorbescheid erhobenen Gebühr; jedoch mindestens EUR 50; höchstens aber EUR 500
Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018 BauO NRW 2018
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Reichen Sie den formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein und geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.
Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt mindestens die Gemeinde und prüft (ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachdienststellen), ob das Vorhaben dem öffentlichen Recht weiterhin entspricht.
Die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde geht Ihnen schriftlich zu.
Die Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Zusammen mit der Entscheidung über die Verlängerung erhalten Sie daher zudem einen Gebührenbescheid.
Sie reichen einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ein.
Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung wird rechtzeitig gestellt (d.h. Ihnen muss eine Baugenehmigung vorliegen, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist und der Antrag auf Verlängerung muss noch innerhalb der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingehen).
Das Vorhaben entspricht weiterhin dem öffentlichen Recht.
Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Standort
Zentrales Bürgeramt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung