Bauen: Anzeige Fertigstellung im Freistellungsverfahren
Die Anzeige der Fertigstellung im Freistellungsverfahren ist eine Pflicht des Bauherrn gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, um anzuzeigen, dass ein Bauvorhaben, das von der Pflicht einer Baugenehmigung freigestellt wurde, nun abgeschlossen ist.
Die Anzeige der Fertigstellung im Freistellungsverfahren ist eine Pflicht des Bauherrn gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, um anzuzeigen, dass ein Bauvorhaben, das von der Pflicht einer Baugenehmigung freigestellt wurde, nun abgeschlossen ist.
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Standort
Zentrales Bürgeramt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung