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Bauen: Anzeige Fertigstellung im Freistellungsverfahren

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Beschreibung

Die Anzeige der Fertigstellung im Freistellungsverfahren ist eine Pflicht des Bauherrn gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, um anzuzeigen, dass ein Bauvorhaben, das von der Pflicht einer Baugenehmigung freigestellt wurde, nun abgeschlossen ist.
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Per Post und vor Ort

Standort


Rathaus I

Rathausstraße 11
58095 Hagen

Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen