Die Anzeige der Fertigstellung im Freistellungsverfahren ist eine Pflicht des Bauherrn gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, um anzuzeigen, dass ein Bauvorhaben, das von der Pflicht einer Baugenehmigung freigestellt wurde, nun abgeschlossen ist.
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Per Post und vor Ort
Standort
Rathaus I
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung