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Bauen: Anzeige Fertigstellung im Freistellungsverfahren
Die Anzeige der Fertigstellung im Freistellungsverfahren ist eine Pflicht des Bauherrn gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, um anzuzeigen, dass ein Bauvorhaben, das von der Pflicht einer Baugenehmigung freigestellt wurde, nun abgeschlossen ist.
https://www.hagen.de/irj/portal/ODFK?id=08030431 fertigstellung, freistellungsverfahren, bauvorhaben, hausbau, anzeige, freistellung
Stadt Hagen - Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Bauen: Anzeige Fertigstellung im Freistellungsverfahren

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Beschreibung

Die Anzeige der Fertigstellung im Freistellungsverfahren ist eine Pflicht des Bauherrn gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, um anzuzeigen, dass ein Bauvorhaben, das von der Pflicht einer Baugenehmigung freigestellt wurde, nun abgeschlossen ist.
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

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Standort


Zentrales Bürgeramt

Rathausstraße 11
58095 Hagen

Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)

Organisation


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