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Bauen: Bauzustandsbesichtigung / Fertigstellung
Die Bauzustandsbesichtigungen zur Fertigstellung des Rohbaus sowie zur abschließenden Fertigstellung genehmigter Anlagen  wird von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt. Die jeweiligen Fertigstellungszeitpunkte sind der Bauaufsichtsbehörde eine Woche zuvor mitzuteilen, um die Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen. 
Zweck einer solchen Besichtigung (Abnahme) ist allein die Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie ist von der zivilrechtlichen Abnahme nach der VOB bzw. nach dem BGB mit den damit verbundenen zivilrechtlichen Folgen streng zu unterscheiden. 

https://www.hagen.de/irj/portal/ODFK?id=08030433 bauzustandsbesichtigung, fertigstellung, besichtigung, abnahme
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Bauen: Bauzustandsbesichtigung / Fertigstellung

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Beschreibung

Die Bauzustandsbesichtigungen zur Fertigstellung des Rohbaus sowie zur abschließenden Fertigstellung genehmigter Anlagen  wird von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt. Die jeweiligen Fertigstellungszeitpunkte sind der Bauaufsichtsbehörde eine Woche zuvor mitzuteilen, um die Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen. 
Zweck einer solchen Besichtigung (Abnahme) ist allein die Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie ist von der zivilrechtlichen Abnahme nach der VOB bzw. nach dem BGB mit den damit verbundenen zivilrechtlichen Folgen streng zu unterscheiden. 

Rechtsgrundlage § 84 BauO NRW 2018 
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Standort


Zentrales Bürgeramt

Rathausstraße 11
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Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)

Organisation


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