Serviceportal Hagen
Auf dieser Seite
Bauen: Mitteilung über Baubeginn
Sie wollen mit dem Bau eines Vorhabens beginnen, für das eine Baugenehmigung erteilt wurde oder das das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen hat? Oder Sie wollen mit der anzeige-pflichtigen Beseitigung einer (baulichen) Anlage beginnen? Dann müssen Sie den beabsichtigten Ausführungsbeginn mindestens 1 Woche vorher bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen.

https://www.hagen.de/irj/portal/ODFK?id=08030432 Baubeginn,Beginn Bauausführung,Beginn Beseitigung,Beginn Abbrucharbeiten,Baubeginnsanzeige,Aushub Baugrube,
Stadt Hagen - Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Bauen: Mitteilung über Baubeginn

Auf einen Blick
Sie wollen mit dem Bau eines Vorhabens beginnen, für das eine Baugenehmigung erteilt wurde oder das das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen hat? Oder Sie wollen mit der anzeige-pflichtigen Beseitigung einer (baulichen) Anlage beginnen? Dann müssen Sie den beabsichtigten Ausführungsbeginn mindestens 1 Woche vorher bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen.

Online-Dienst

Zum Online-Dienst

Beschreibung

Sie wollen mit dem Bau eines Vorhabens beginnen, für das eine Baugenehmigung erteilt wurde oder das das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen hat? Oder Sie wollen mit der anzeige-pflichtigen Beseitigung einer (baulichen) Anlage beginnen? Dann müssen Sie den beabsichtigten Ausführungsbeginn mindestens 1 Woche vorher bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen.

Die Bauherrschaft hat den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).

(Dasselbe gilt entsprechend für Vorhaben, die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen haben und für anzeigepflichtige Beseitigungsmaßnahmen.)

Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (z.B. für das Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und damit mindestens 1 Woche zuvor angezeigt werden muss.

keine

  • Schriftliche (formlose) Mitteilung an die untere Bauaufsichtsbehörde (hierin sollten Sie das konkrete Bauvorhaben sowie den konkreten Tag benennen, an dem mit den Bauarbeiten bzw. Beseitigungsmaßnahmen begonnen werden soll)

keine

Die Mitteilung über den Ausführungsbeginn muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher vorliegen.

<ul><li>Schriftform erforderlich: Ja</li><li>Formlose Antragsstellung möglich: Ja</li><li>Persönliches Erscheinen nötig: Nein</li></ul>

keine

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)

Teilen Sie der zuständigen Bauaufsichtsbehörde den beabsichtigten Ausführungsbeginn der Bauarbeiten/ Beseitigungsmaßnahmen mindestens eine Woche vorher schriftlich (formlos) mit.

  • Schriftliche (formlose) Mitteilung
  • Muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mindestens 1 Woche vor Baubeginn vorliegen
  • von der Bauherrschaft einzureichen

keine
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Standort


Zentrales Bürgeramt

Rathausstraße 11
58095 Hagen

Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)

Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen