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Ein- & Auswanderung
Beschäftigung oder Ausbildung für Gestattete und Geduldete
Auf einen Blick
Sie sind Ausländer und aktuell im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. Sie möchten eine Beschäftigung oder Ausbildung aufnehmen oder Ihre bereits erteilte Erlaubnis auf Grund der Verlängerung Ihres Arbeitsvertrages oder des Bestehens Ihrer Ausbildung verlängern lassen.
Online-Dienst
Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Beschreibung
Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen
etwa 4-6 Wochen (hier ist zu beachten, dass in der Regel die Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung gebeten werden muss)
- gültiger Nationalpass/Reiseausweis
- digitales biometrisches Foto
- Nachweise über
- Ihre Beschäftigung (Arbeitsplatzangebot in Form einer Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie ggf, weiterer Zusatzblätter (siehe unter Formulare) oder
- Ihre Suche nach einem Arbeitsplatz
- Arbeitsvertrag
- Nachweise über Ihre speziellen Fertigkeiten und
Kenntnisse, z.B.- Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung
- bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung
- Berufsausübungserlaubnis
- Ausbildungsnachweise
- Studienabschlüsse
- Sprachzertifikate
- Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
- Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (siehe unter Formulare)
- Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Stellen Sie den Antrag auf Auflagenänderung sobald Sie Aussicht auf eine (neue) Beschäftigung/Ausbildung haben oder rechtzeitig sechs bis acht Wochen vor Ende Ihrer aktuellen Beschäftigung/Ausbildung.
Individuell je nach Antragsangaben
AufenthG, AsylG, BeschV
Nach Eingang Ihres Online-Antrags wird, in der Regel, eine Zustimmungsanfrage an die Bundesagentur für Arbeit geschickt. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Nach Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.