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Briefwahlantrag
Sie haben hier die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 und für die mögliche Stichwahl am 28.09.2025, sowie für die Integrationsratswahlen am 14.09.2025 zu beantragen.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. August 2025. Ab diesem Datum können Sie auch in allen Bürgerämtern ohne
Termin die Briefwahl durchführen. 
Bringen Sie hierzu bitte -sofern schon vorhanden- Ihre Wahlbenachrichtigung (der Versand erfolgt bis zum 24. August 2025) und Ihren Ausweis mit zum Bürgeramt. 

Bitte beachten Sie auch die neuen Postlaufzeiten innerhalb Deutschlands von bis zu 5 Tagen und sorgen für eine rechtzeitige Zurücksendung Ihres Wahlbriefes. 
Ein Einwurf in die Fristenbriefkästen der Stadt Hagen ist bis zum Wahlsonntag um 16:00 Uhr (Achtung! Neu! Nicht mehr 18:00Uhr!) möglich.
Die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen besteht nur für wahlberechtigte Personen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Hagen eingetragen sind.

Diesen Antrag bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises.
Beim Antrag müssen Vorname(n), Nachname, Adresse der Hauptwohnung und das Geburtsdatum des Antragstellers angegeben werden.
Zudem vermerken Sie bitte, ob die Wahlunterlagen an Ihre Wohnadresse oder an eine andere Adresse versandt werden sollen.

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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Briefwahlantrag

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Beschreibung

Sie haben hier die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 und für die mögliche Stichwahl am 28.09.2025, sowie für die Integrationsratswahlen am 14.09.2025 zu beantragen.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. August 2025. Ab diesem Datum können Sie auch in allen Bürgerämtern ohne
Termin die Briefwahl durchführen. 
Bringen Sie hierzu bitte -sofern schon vorhanden- Ihre Wahlbenachrichtigung (der Versand erfolgt bis zum 24. August 2025) und Ihren Ausweis mit zum Bürgeramt. 

Bitte beachten Sie auch die neuen Postlaufzeiten innerhalb Deutschlands von bis zu 5 Tagen und sorgen für eine rechtzeitige Zurücksendung Ihres Wahlbriefes. 
Ein Einwurf in die Fristenbriefkästen der Stadt Hagen ist bis zum Wahlsonntag um 16:00 Uhr (Achtung! Neu! Nicht mehr 18:00Uhr!) möglich.
Die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen besteht nur für wahlberechtigte Personen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Hagen eingetragen sind.

Diesen Antrag bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises.
Beim Antrag müssen Vorname(n), Nachname, Adresse der Hauptwohnung und das Geburtsdatum des Antragstellers angegeben werden.
Zudem vermerken Sie bitte, ob die Wahlunterlagen an Ihre Wohnadresse oder an eine andere Adresse versandt werden sollen.

Sie benötigen Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.

Folgende Wahlen stehen aktuell an:

  • Integrationsratswahl 2025 am 14.09.2025
    verfügbar von 04.08.2025 (00:00 Uhr) bis 10.09.2025 (12:00 Uhr) 
  • Kommunalwahlen 2025 am 14.09.2025
    verfügbar von 04.08.2025 (00:00 Uhr) bis 10.09.2025 (12:00 Uhr) 
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Standort


Zentrales Bürgeramt

Rathausstraße 11
58095 Hagen

Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)

Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen