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Ein- & Auswanderung
Einbürgerung: Antrag auf Einbürgerung (amtliches Muster)
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Per Post und vor Ort
Beschreibung
Verwaltungsgebühren
255,--€ je erwachsenen Einbürgerungsbewerber
51,-- € für jedes miteinzubürgernde minderjährige Kind ohne eigenes Einkommen
255,--€ für jedes selbständig einzubürgernde Kind
Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags werden i.d.R 75% der jeweiligen Verwaltungsgebühr fällig.
Die Gebührenbemessung erfolgt nach § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der derzeit gültigen Fassung.
255,--€ je erwachsenen Einbürgerungsbewerber
51,-- € für jedes miteinzubürgernde minderjährige Kind ohne eigenes Einkommen
255,--€ für jedes selbständig einzubürgernde Kind
Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags werden i.d.R 75% der jeweiligen Verwaltungsgebühr fällig.
Die Gebührenbemessung erfolgt nach § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der derzeit gültigen Fassung.
§ 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Standort
Ausländerbehörde der Stadt Hagen
Böhmerstraße 1
58095 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen