Maßgebend für den Grundstücksbegriff ist das Flurstück, wenn es ein selbstständiges Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne bildet. Sind mehrere Flurstücke im Grundbuch unter einer laufenden Nummer eingetragen, so bilden sie grundbuchrechtlich ein Grundstück und sind auch nur dann gemeinsam in den genannten Tarifstellen gemeint. Mit elektronischer Bezahlung erhalten Sie sofort das Negativ-Attest online, andernfalls haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf schriftliche Auskunft bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.
Bitte wählen Sie über das Kartenwerk OSIRIS das gewünschte Grundstück mit den eindeutigen Abfrage-Kriterien ‘Gemarkung, Flur und Flurstücken‘ aus und starten die Online-Auskunft.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind jedoch kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach den Tarifstellen 2.5.6.3 und 2.5.6.4. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) mit Stand vom 09.11.2019.
Danach beträgt die Gebühr für eine Negativ-Auskunft je Grundstück 30 €. Die Gebühr für eine Positiv-Auskunft beträgt pro Grundstück zwischen 50 € und 150 €.
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Standort
Zentrales Bürgeramt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen