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EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte Bezeichnung 2 Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben ebenfalls Freizügigkeit, wenn Sie ihre Familienangehörigen begleiten oder zu ihnen nachziehen. Dies gilt auch, wenn die Familienangehörigen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Wenn Sie die erforderlichen Angaben machen, wird ihnen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt. Dasselbe gilt für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Familienangehörige, die sich seit fünf Jahren mit dem Unionsbürger ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht. Auf Antrag wird dann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt. EU-/EWR-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakien, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. ??? Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben ebenfalls Freizügigkeit, wenn Sie ihre Familienangehörigen begleiten oder zu ihnen nachziehen. Dies gilt auch, wenn die Familienangehörigen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen.  Wenn Sie die erforderlichen Angaben machen, wird ihnen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt.  Dasselbe gilt für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Familienangehörige, die sich seit fünf Jahren mit dem Unionsbürger ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht. Auf Antrag wird dann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt. EU-/EWR-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakien, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. https://services.hagen.de/aufenthalt_eu/#/
 §§ 4a, 5 Freizügigkeitsgesetz/EU
Erforderliche Unterlagen

Für die Aufenthaltskarte:

  • Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
  • gültiger Nationalpass
  • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
  • Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
  • bei Arbeitnehmern: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
  • Selbständigen: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
  • Nicht-Erwerbstätigen: Krankenversicherung und Nachweise über ausreichende Existenzmittel
  • Meldebestätigung des EU-/EWR-Bürgers
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag/Wohnraumnachweis

Für die Daueraufenthaltskarte:

  • gültiger Nationalpass oder gültige ID-Karte
  • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
  • Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
  • Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
  • Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
  • Melderegisterauskunft (Nachweis des ständigen Aufenthaltes)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag/Wohnraumnachweis 
Individuell nach Antragsangaben
etwa 12 Wochen
Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte, Daueraufenthaltsbescheinigung, Ausländer, EU-Bürger, Europa https://serviceportal.hagen.de/leistung/eu-aufenthaltskarte-eu-daueraufenthaltskarte-123.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

etwa 12 Wochen

Erforderliche Unterlagen

Für die Aufenthaltskarte:

  • Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
  • gültiger Nationalpass
  • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
  • Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
  • bei Arbeitnehmern: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
  • Selbständigen: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
  • Nicht-Erwerbstätigen: Krankenversicherung und Nachweise über ausreichende Existenzmittel
  • Meldebestätigung des EU-/EWR-Bürgers
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag/Wohnraumnachweis

Für die Daueraufenthaltskarte:

  • gültiger Nationalpass oder gültige ID-Karte
  • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
  • Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
  • Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
  • Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
  • Melderegisterauskunft (Nachweis des ständigen Aufenthaltes)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag/Wohnraumnachweis 

Individuell nach Antragsangaben

 §§ 4a, 5 Freizügigkeitsgesetz/EU

  • Sie sind in Hagen mit Hauptwohnsitz angemeldet
  • besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
  • sind aber mit einer oder einem EU- oder EWR-Angehörigen verheiratet, verpartnert oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind)

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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen