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Familie & Kind
Familienname Änderung Bescheinigung
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Online und vor Ort
Beschreibung
Urkundenbestellungen können schriftlich, per Fax oder per E-Mail (Bestellformular) an das Standesamt Hagen gerichtet werden. Sollten Sie noch Fragen haben, werden Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Urkundenstelle (Telefon: 02331/207-5130 (für die Buchstaben A-F, I), 02331/207-3547 (für die Buchstaben K, W-Z), 02331/207-5121 (für die Buchstaben L-O), 02331/207-3548 (für die Buchstaben H, J, P-S), 02331/207-5857 (für die Buchstaben G, Sch, St, T-V), oder Fax: 02331/ 207-2434) gerne weiterhelfen.
- Personalausweis oder Reisepass
https://www.hagen.de/irj/portal/ODFK?id=02020306
- Die Erklärung nach § 94 BVFG ist gebührenfrei.
- Bei allen übrigen Erklärungen nach privatrechtlichen Vorschriften werden Gebühren in Höhe von 35 Euro erhoben.
- Bescheinigungen über die Namensänderung kosten zusätzlich 15 Euro.
- Im Standesamt erfolgt die Beratung hinsichtlich Vor- und Familiennamensänderungen, die Bearbeitung und Entscheidung bei Anträgen auf Vornamensänderung und die Bearbeitung und Entscheidung bei Anträgen auf Familiennamensänderung.
- Da die Beurkundung von Personenstandsänderungen vorrangig zu bearbeiten ist, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen zur Namensänderung bitte möglichst zunächst per E-Mail unter standesamt@stadt-hagen.de an die Dienststelle.
- Entgegennahme und Beurkundung von Namenserklärungen nach privatrechtlichen Vorschriften - BGB (Wiederannahme des Geburtsnamens nach Eheauflösung)
Es gibt folgende Arten von Namenserklärungen:
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines Namens aus einer früheren Ehe nach Eheauflösung
- Bestimmung eines Ehenamens (insbesondere auch nach Eheschließung im Ausland)
- Hinzufügung oder Anfügung des Geburtsnamens (oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen) an den Ehenamen
- Widerruf der Erklärung zur Hinzufügung oder Anfügung des Geburtsnamens (oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen) an den Ehenamen
- Namenserklärung nach Art. 47 EGBGB (Angleichung). Personen, die einen Namen nach ausländischem Recht erworben haben, können, wenn sich ihre Namensführung künftig nach deutschem Recht richtet (zum Beispiel durch Einbürgerung), durch Erklärung ihren Namen dem deutschen Recht anpassen (zum Beispiel Bestimmung von Vor- und Familiennamen, Wegfall von Mittelnamen oder Vatersnamen, deutschsprachige Form eines Familiennamens etc.)
- Namenserklärung nach § 94 BVFG. Spätaussiedler*innen können durch Erklärung ihren Namen ändern (dazu gehört: Ablegen von Namensbestandteilen, die das deutsche Namensrecht nicht vorsieht, unter anderem Vatersnamen, deutschsprachige Form des Familiennamens etc.)
Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines Namens aus einer früheren Ehe bei Eheauflösung
- Rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
- Eventuell Sterbeurkunde der geehelichten Person
Bestimmung eines Ehenamens (insbesondere auch nach Heirat im Ausland)
- Vorsprache beider Eheleute
- Heiratsurkunde oder Abschrift des Familienbuches beziehungsweise beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Hinzufügung oder Anfügung des Geburtsnamens an den Ehenamen beziehungsweise Widerruf dieser Erklärung
- Heiratsurkunde oder Abschrift des Familienbuches beziehungsweise beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Erklärung nach § 94 BVFG
- Spätaussiedler*innenbescheinigung oder Vertriebenenausweis
Standort
Standesamt der Stadt Hagen
Rathausstr. 11
58095 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen