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Fischereiabgabe Zahlung Fischereiabgabe Zahlung Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen  beantragen.ACHTUNG! Bitte beachten Sie die Änderungen zum 01.07.2026 und lesen Sie die Hinweise zur Antragsstellung! https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=FISCHABZAH&location=
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen  beantragen.

ACHTUNG! Bitte beachten Sie die Änderungen zum 01.07.2026 und lesen Sie die Hinweise zur Antragsstellung!
Für die Nutzung des Onlinedienste zur Entrichtung der Fischereiabgabe wird ein Login in BundID via eID empfohlen. Dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Möglich ist die Beantragung dieser Fischereiverwaltungsleistungen auch über einen einfachen BundID-Login (Login über E-Mailadresse/Benutzername und Passwort). Bei Nutzung des einfachen BundID-Logins ist unbedingt darauf zu achten, dass die Personendaten im BundID-Konto exakt mit den Angaben im Personalausweis übereinstimmen, damit die Onlinedienste fehlerfrei funktionieren und es im Rahmen der Fischereiaufsicht nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.


In Nordrhein-Westfalen sind ab dem 1. Juli 2026 folgende Dokumente beim Fischen mitzuführen:
- Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
- ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen
- ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer


Die Fischereiabgabe beträgt für ein Kalenderjahr 14 Euro online beziehungsweise 22 Euro vor Ort. Für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre fallen 42 Euro online bzw. 50 Euro vor Ort an.

Die Fischereiabgabe bei einem Ausländerfischereischeins beträgt 10 Euro.
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines gültigen Fischereischeins und die Abgabe gezahlt haben.
Die Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen ist der zentrale Ansprechpartner für Fragen zum digitalen Fischereischein, zur Fischereiabgabe sowie zum Fachverfahren DigiFischDok. Die Leitstelle koordiniert landesweit die Digitalisierung des Fischereischeinwesens und steht unterstützend zur Verfügung
Leitstelle für Fischereischeinwesen | LAVE NRW
Mit der Gesetzesänderung ab 01.07.2026 werden Fischereischeine künftig im Scheckkarten-Format mit NFC-Chip sowie zusätzlich als digitales Zertifikat für das Smartphone ausgestellt. Der Fischereischein selbst wird auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.
Fischereiabgabe, Gebühren, Fisch, Abgabe https://serviceportal.hagen.de/leistung/fischereiabgabe-zahlung-341.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Umweltamt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Engagement & Hobby

Fischereiabgabe Zahlung

Auf einen Blick
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen  beantragen.

ACHTUNG! Bitte beachten Sie die Änderungen zum 01.07.2026 und lesen Sie die Hinweise zur Antragsstellung!

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Online und vor Ort

Beschreibung

Für die Nutzung des Onlinedienste zur Entrichtung der Fischereiabgabe wird ein Login in BundID via eID empfohlen. Dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Möglich ist die Beantragung dieser Fischereiverwaltungsleistungen auch über einen einfachen BundID-Login (Login über E-Mailadresse/Benutzername und Passwort). Bei Nutzung des einfachen BundID-Logins ist unbedingt darauf zu achten, dass die Personendaten im BundID-Konto exakt mit den Angaben im Personalausweis übereinstimmen, damit die Onlinedienste fehlerfrei funktionieren und es im Rahmen der Fischereiaufsicht nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.


In Nordrhein-Westfalen sind ab dem 1. Juli 2026 folgende Dokumente beim Fischen mitzuführen:
- Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
- ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen
- ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer


Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines gültigen Fischereischeins und die Abgabe gezahlt haben.

Mit der Gesetzesänderung ab 01.07.2026 werden Fischereischeine künftig im Scheckkarten-Format mit NFC-Chip sowie zusätzlich als digitales Zertifikat für das Smartphone ausgestellt. Der Fischereischein selbst wird auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.

Die Fischereiabgabe beträgt für ein Kalenderjahr 14 Euro online beziehungsweise 22 Euro vor Ort. Für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre fallen 42 Euro online bzw. 50 Euro vor Ort an.

Die Fischereiabgabe bei einem Ausländerfischereischeins beträgt 10 Euro.

Die Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen ist der zentrale Ansprechpartner für Fragen zum digitalen Fischereischein, zur Fischereiabgabe sowie zum Fachverfahren DigiFischDok. Die Leitstelle koordiniert landesweit die Digitalisierung des Fischereischeinwesens und steht unterstützend zur Verfügung
Leitstelle für Fischereischeinwesen | LAVE NRW

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