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Fischereischein Ausstellung Online Fischereischein Ausstellung Online Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen  beantragen.ACHTUNG! Bitte beachten Sie die Änderungen zum 01.07.2026 und lesen Sie die Hinweise zur Antragsstellung!
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden.
Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.

ACHTUNG:
a) Wer seine Fischerprüfung vor dem 1. Juli 2026 abgelegt oder bereits einen Fischereischein erhalten hat, muss den neuen digitalen Fischereischein einmalig persönlich bei der unteren Fischereibehörde beantragen. Die Fischereischeine gelten bis zum Ablauf Ihrer Gültigkeit fort!
b) Personen, die ihre Fischerprüfung nach dem 1. Juli 2026 bestanden haben, können den Antrag wahlweise bei der unteren Fischereibehörde oder online über das Serviceportal der Stadt Hagen stellen

Ausländerfischereischein: Wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist, kann auch ohne Fischerprüfung einen Fischereischein für ein Jahr beantragen (z.B. Touristen). Die Antragstellerin, bzw. der Antragsteller muss jedoch nachweisen, dass sie oder er die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzt. Der Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage eines ausländischen Fischereischeins erfolgen.

Fischereischein mit Begleitung: Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins. Die Beantragung eines Fischereischeines mit Begleitung kann online oder auf dem Postweg beim Landesamt erfolgen. Der Fischereischein mit Begleitung wird auf Lebenszeit erteilt.

Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.



Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt; eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Dasselbe gilt für Fischerprüfungszeugnisse, sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in Nordrhein-Westfalen gemeldet war.

Das Mitführen eines Fischereischeins ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen (z.B. „Forellensee“) verpflichtend.

Neben dem Fischereischein wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.



https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=FISCHAUSST&location=059140000000
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen  beantragen.

ACHTUNG! Bitte beachten Sie die Änderungen zum 01.07.2026 und lesen Sie die Hinweise zur Antragsstellung!


ACHTUNG: Die Umschreibung (Digitalisierung) der alten Papier-Fischereischeine kann NICHT über einen Onlinedienst des Landes beantragt werden. Zwecks einmaliger Überprüfung des Dokumentes (Fischereischein oder Fischerprüfungszeugnis) auf Echtheit erfolgt die Umschreibung ausschließlich bei der örtlich zuständigen Gemeinde.

Der Onlinedienst für die Beantragung des neuen Fischereischeins erfordert aufgrund des erforderlichen hohen Vertrauensniveaus einen sicheren Login über BundID (digitale Identitätsplattform des Landes Nordrhein-Westfalen) mit der eID Funktion Ihres Personalausweises. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis und die auf Ihrem Smartphone oder Computer installierte Ausweis-App des Bundes (detaillierte Infos finden Sie hier: AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Die Einrichtung und Nutzung der BundID sowie der eID-Ausweisfunktion inkl. der Ausweis-App sind vollständig kostenfrei.

Die Nutzung des Onlinedienstes erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.


In Nordrhein-Westfalen sind ab dem 1. Juli 2026 folgende Dokumente beim Fischen mitzuführen:
- Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
- ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen
- ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Die einmalige Ausstellung des lebenslang gültigen Fischereischeins kostet online 18 Euro, bei der örtlich zuständigen Behörde 30 Euro.

Die Fischereiabgabe beträgt für ein Kalenderjahr 14 Euro online beziehungsweise 22 Euro vor Ort. Für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre fallen 42 Euro online bzw. 50 Euro vor Ort an.

Die Gebühr für die Erteilung eines Ausländerfischereischeins beträgt 10 Euro zuzüglich 10 Euro Fischereiabgabe, soweit die Beantragung online erfolgt. Erfolgt die Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde beträgt die Gebühr 22 Euro zuzüglich 10 Euro Fischereiabgabe. 

Die Gebühr für den Fischereischein mit Begleitung beträgt 30 Euro.

Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.

Nach erfolgter Bezahlung steht der digitale Fischereischein unmittelbar im Postfach des BundID-Nutzerkontos der antragstellenden Person zur Verfügung. Bei Antragstellung vor Ort bei der Stadt oder Gemeinde erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck ebenfalls unmittelbar. Der Scheckkarten-Fischereischein wird wenige Wochen später automatisch per Post zugestellt.
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines gültigen Fischereischeins und die Abgabe gezahlt haben.
Die Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen ist der zentrale Ansprechpartner für Fragen zum digitalen Fischereischein, zur Fischereiabgabe sowie zum Fachverfahren DigiFischDok. Die Leitstelle koordiniert landesweit die Digitalisierung des Fischereischeinwesens und steht unterstützend zur Verfügung
Leitstelle für Fischereischeinwesen | LAVE NRW
Mit der Gesetzesänderung ab 01.07.2026 werden Fischereischeine künftig im Scheckkarten-Format mit NFC-Chip sowie zusätzlich als digitales Zertifikat für das Smartphone ausgestellt. Der Fischereischein selbst wird auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.
 
ACHTUNG:
a) Wer seine Fischerprüfung vor dem 1. Juli 2026 abgelegt oder bereits einen Fischereischein erhalten hat, muss den neuen digitalen Fischereischein einmalig persönlich bei der unteren Fischereibehörde beantragen. Die Fischereischeine gelten bis zum Ablauf Ihrer Gültigkeit fort!
b) Personen, die ihre Fischerprüfung nach dem 1. Juli 2026 bestanden haben, können den Antrag wahlweise bei der unteren Fischereibehörde oder online über das Serviceportal der Stadt Hagen stellen
Fischereischein,Angelschein,Fischen,Angeln,Angelerlaubnis,Bundesfischereischein,Fischereirecht,Fischkarte, https://serviceportal.hagen.de/leistung/fischereischein-ausstellung-online-323.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Umweltamt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Engagement & Hobby

Fischereischein Ausstellung Online

Auf einen Blick
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen  beantragen.

ACHTUNG! Bitte beachten Sie die Änderungen zum 01.07.2026 und lesen Sie die Hinweise zur Antragsstellung!

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Online und vor Ort

Beschreibung

Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden.
Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.

ACHTUNG:
a) Wer seine Fischerprüfung vor dem 1. Juli 2026 abgelegt oder bereits einen Fischereischein erhalten hat, muss den neuen digitalen Fischereischein einmalig persönlich bei der unteren Fischereibehörde beantragen. Die Fischereischeine gelten bis zum Ablauf Ihrer Gültigkeit fort!
b) Personen, die ihre Fischerprüfung nach dem 1. Juli 2026 bestanden haben, können den Antrag wahlweise bei der unteren Fischereibehörde oder online über das Serviceportal der Stadt Hagen stellen

Ausländerfischereischein: Wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist, kann auch ohne Fischerprüfung einen Fischereischein für ein Jahr beantragen (z.B. Touristen). Die Antragstellerin, bzw. der Antragsteller muss jedoch nachweisen, dass sie oder er die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzt. Der Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage eines ausländischen Fischereischeins erfolgen.

Fischereischein mit Begleitung: Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins. Die Beantragung eines Fischereischeines mit Begleitung kann online oder auf dem Postweg beim Landesamt erfolgen. Der Fischereischein mit Begleitung wird auf Lebenszeit erteilt.

Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.



Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt; eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Dasselbe gilt für Fischerprüfungszeugnisse, sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in Nordrhein-Westfalen gemeldet war.

Das Mitführen eines Fischereischeins ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen (z.B. „Forellensee“) verpflichtend.

Neben dem Fischereischein wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.



Nach erfolgter Bezahlung steht der digitale Fischereischein unmittelbar im Postfach des BundID-Nutzerkontos der antragstellenden Person zur Verfügung. Bei Antragstellung vor Ort bei der Stadt oder Gemeinde erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck ebenfalls unmittelbar. Der Scheckkarten-Fischereischein wird wenige Wochen später automatisch per Post zugestellt.

ACHTUNG: Die Umschreibung (Digitalisierung) der alten Papier-Fischereischeine kann NICHT über einen Onlinedienst des Landes beantragt werden. Zwecks einmaliger Überprüfung des Dokumentes (Fischereischein oder Fischerprüfungszeugnis) auf Echtheit erfolgt die Umschreibung ausschließlich bei der örtlich zuständigen Gemeinde.

Der Onlinedienst für die Beantragung des neuen Fischereischeins erfordert aufgrund des erforderlichen hohen Vertrauensniveaus einen sicheren Login über BundID (digitale Identitätsplattform des Landes Nordrhein-Westfalen) mit der eID Funktion Ihres Personalausweises. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis und die auf Ihrem Smartphone oder Computer installierte Ausweis-App des Bundes (detaillierte Infos finden Sie hier: AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Die Einrichtung und Nutzung der BundID sowie der eID-Ausweisfunktion inkl. der Ausweis-App sind vollständig kostenfrei.

Die Nutzung des Onlinedienstes erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.


In Nordrhein-Westfalen sind ab dem 1. Juli 2026 folgende Dokumente beim Fischen mitzuführen:
- Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
- ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen
- ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines gültigen Fischereischeins und die Abgabe gezahlt haben.

Mit der Gesetzesänderung ab 01.07.2026 werden Fischereischeine künftig im Scheckkarten-Format mit NFC-Chip sowie zusätzlich als digitales Zertifikat für das Smartphone ausgestellt. Der Fischereischein selbst wird auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.
 
ACHTUNG:
a) Wer seine Fischerprüfung vor dem 1. Juli 2026 abgelegt oder bereits einen Fischereischein erhalten hat, muss den neuen digitalen Fischereischein einmalig persönlich bei der unteren Fischereibehörde beantragen. Die Fischereischeine gelten bis zum Ablauf Ihrer Gültigkeit fort!
b) Personen, die ihre Fischerprüfung nach dem 1. Juli 2026 bestanden haben, können den Antrag wahlweise bei der unteren Fischereibehörde oder online über das Serviceportal der Stadt Hagen stellen

Die einmalige Ausstellung des lebenslang gültigen Fischereischeins kostet online 18 Euro, bei der örtlich zuständigen Behörde 30 Euro.

Die Fischereiabgabe beträgt für ein Kalenderjahr 14 Euro online beziehungsweise 22 Euro vor Ort. Für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre fallen 42 Euro online bzw. 50 Euro vor Ort an.

Die Gebühr für die Erteilung eines Ausländerfischereischeins beträgt 10 Euro zuzüglich 10 Euro Fischereiabgabe, soweit die Beantragung online erfolgt. Erfolgt die Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde beträgt die Gebühr 22 Euro zuzüglich 10 Euro Fischereiabgabe. 

Die Gebühr für den Fischereischein mit Begleitung beträgt 30 Euro.

Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.



Die Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen ist der zentrale Ansprechpartner für Fragen zum digitalen Fischereischein, zur Fischereiabgabe sowie zum Fachverfahren DigiFischDok. Die Leitstelle koordiniert landesweit die Digitalisierung des Fischereischeinwesens und steht unterstützend zur Verfügung
Leitstelle für Fischereischeinwesen | LAVE NRW

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Rathausstraße 11
58095 Hagen

Organisation


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Rathausstraße 11
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