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Engagement & Hobby
Fischerprüfung Zulassung
Online-Dienst
Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Per Post und vor Ort
Beschreibung
- Antragsformular, Kopie Personalausweis/Reisepass
- Jugendliche benötigen zusätzlich eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten (Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Erziehungsberechtigten beifügen),
- Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs.3 Fischerprüfungsordnung (erforderlich bei Personen deren Wohnsitz nicht in Hagen liegt)
- Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
- Bei der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.
Standort
Rathaus I
Rathausstraße 11
58095 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Umweltamt
Rathausstraße 11
58095 Hagen