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Führerscheinstelle: Zulassung zur Ausnahme - Prüfung (TÜV)
Um zur Ausnahmeprüfung für den Führerschein zugelassen zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde stellen, der die Ausnahme begründet und alle erforderlichen Unterlagen wie einen ärztlichen Attest einreichen. Nach der Genehmigung der Behörde kann Ihre Fahrschule Sie zur Prüfung anmelden. Die Möglichkeiten für Ausnahmen sind jedoch sehr eingeschränkt und nur in eindeutigen Ausnahmefällen möglich, da die Fahrerlaubnisbehörde an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist.
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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Führerscheinstelle: Zulassung zur Ausnahme - Prüfung (TÜV)

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Beschreibung

Um zur Ausnahmeprüfung für den Führerschein zugelassen zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde stellen, der die Ausnahme begründet und alle erforderlichen Unterlagen wie einen ärztlichen Attest einreichen. Nach der Genehmigung der Behörde kann Ihre Fahrschule Sie zur Prüfung anmelden. Die Möglichkeiten für Ausnahmen sind jedoch sehr eingeschränkt und nur in eindeutigen Ausnahmefällen möglich, da die Fahrerlaubnisbehörde an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist.
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Standort


Zentrales Bürgeramt

Rathausstraße 11
58095 Hagen

Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)

Organisation


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