Führerscheinstelle: Zulassung zur Ausnahme - Prüfung (TÜV)
Um zur Ausnahmeprüfung für den Führerschein zugelassen zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde stellen, der die Ausnahme begründet und alle erforderlichen Unterlagen wie einen ärztlichen Attest einreichen. Nach der Genehmigung der Behörde kann Ihre Fahrschule Sie zur Prüfung anmelden. Die Möglichkeiten für Ausnahmen sind jedoch sehr eingeschränkt und nur in eindeutigen Ausnahmefällen möglich, da die Fahrerlaubnisbehörde an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist.
Um zur Ausnahmeprüfung für den Führerschein zugelassen zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde stellen, der die Ausnahme begründet und alle erforderlichen Unterlagen wie einen ärztlichen Attest einreichen. Nach der Genehmigung der Behörde kann Ihre Fahrschule Sie zur Prüfung anmelden. Die Möglichkeiten für Ausnahmen sind jedoch sehr eingeschränkt und nur in eindeutigen Ausnahmefällen möglich, da die Fahrerlaubnisbehörde an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist.
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Standort
Zentrales Bürgeramt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung