Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße1158095Hagen
Geburtsurkunde beantragen
Auf einen Blick
Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:
Geburtsurkunde
Internationale Geburtsurkunde
Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat;
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenregister
außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung
Geburtsurkunde in eingeschränkter Form, darin sind auf Wunsch keine Daten zu:
Geschlecht
den Eltern
einer Religionszugehörigkeit enthalten
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die zu bescheinigende Person geboren ist und gilt nicht als Personenstandsurkunde
Urkundenbestellungen können schriftlich, per Fax oder per E-Mail (Bestellformular) an das Standesamt Hagen gerichtet werden. Sollten Sie noch Fragen haben, werden Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Urkundenstelle (Telefon: 02331/207-5130 (für die Buchstaben A-F, I), 02331/207-3547 (für die Buchstaben K, W-Z), 02331/207-5121 (für die Buchstaben L-O), 02331/207-3548 (für die Buchstaben H, J, P-S), 02331/207-5857 (für die Buchstaben G, Sch, St, T-V), oder Fax: 02331/ 207-2434) gerne weiterhelfen.
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin
für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Für die Beantragung per Online Dienst benötigen Sie: Ihre Stammdaten, welche Sie unkompliziert im Online-Formular angeben können.
<p>Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.</p>
- Geburtsurkunde DIN A4 (15,- EUR) - Geburtsurkunde DIN A5 (15,- EUR)
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister - enthält auch die Geburtszeit - (15.- EUR)
- mehrsprachige/internationale Geburtsurkunde (Formular A) - (15,- EUR)
- Geburtsurkunde (nur für Rentenzwecke)
Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname
Geburtsdatum und -ort
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
die Eltern
der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Online und im Bürgeramt
Standort
Zentrales Bürgeramt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung