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Familie & Kind
Geburtsurkunde beantragen
Auf einen Blick
Es ist ein einzigartiges Gefühl, ein neues Leben auf dieser Welt zu begrüßen. Von der Geburtsbeurkundung über die Elternschaftsanerkennung bis hin zur Nachbeurkundung von Geburt im Ausland: Das Team des Standesamtes hilft Eltern bei allen Anliegen, die rund um die Geburt ihres Kindes anfallen.
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Online und vor Ort
Beschreibung
Welche Unterlagen brauche ich?
- Die gesetzlichen Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen können je nach Einzelfall sehr verschieden sein und richten sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit.
Generell gilt:
- Verheiratete Paare, benötigen die Heiratsurkunde (gegebenenfalls mit Übersetzung), eigene Geburtsurkunden und gültige Ausweise oder Pässe (gegebenenfalls Aufenthaltstitel).
- Nicht verheiratete Paare, benötigen die eigenen Geburtsurkunden (gegebenenfalls mit Übersetzung) und gültige Ausweise oder Pässe (gegebenenfalls Aufenthaltstitel). Ebenso, wenn bereits geschehen, die Erklärungen über die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht.
- Ein Aufenthaltstitel ist kein Ausweisdokument. Bitte legen Sie daher immer auch den Heimatpass vor.
Wie müssen Unterlagen eingereicht werden?
- Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Werden die Unterlagen schriftlich eingereicht, werden nur deutsche Ausweise/ deutsche Pässe in Kopie und alle anderen Unterlagen im Original benötigt.
- Bei ausländischen Pässen und Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Vorsprachetermin. Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von für das Oberlandesgericht zugelassenen Übersetzenden ein.
Wann ist die Urkunde fertig?
- Das Standesamt kann erst tätig werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bei schriftlichen vollständigen Anträgen wird es so schnell wie möglich nach Posteingang bearbeitet und versendet.
- In der Regel sind das drei Tage.
Wo beantrage ich Kindergeld und Elterngeld?
- Die Anträge können postalisch bei entsprechenden Stellen eingereicht werden.
- Kindergeld: Agentur für Arbeit Iserlohn, Familienkasse, Brausestraße 13-15, 58636 Iserlohn
- Elterngeld: Versorgungsamt für den Bereich Dortmund, Bochum und Hagen, Untere Brinkstraße 80, 44141 Dortmund.
Wo finde ich die Anträge für Kindergeld und Elterngeld?
- Die entsprechenden Formulare zur Beantragung des Kindergeldes und Elterngeldes finden Sie auch zum Herunterladen auf den entsprechenden Seiten.
- Kindergeld: Auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de
- Elterngeld:Auf der Internetseite www.dortmund.de
- Alternativ können Sie sich dort auch telefonisch erkundigen:
- Kindergeld 0800/4555530;
- Elterngeld 0231/500.
Was ist mit dem Einwohnermeldeamt und der Steuer-ID?
- Ihr Kind wird automatisch beim Hauptwohnsitz der Kindesmutter angemeldet. Von dort erfolgt die Meldung an die Finanzbehörde. Die Steuer-ID erhalten Sie automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern. Dies kann jedoch einige Wochen dauern. Der Stand der Bearbeitung kann vom Standesamt nicht eingesehen/beeinflusst werden.
Hat mein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?
- Sofern ein Elternteil am Tag der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft hat, erhält das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Darüber erhalten Sie keinen besonderen Nachweis vom Standesamt.
- Haben die Eltern beide ausländische Staatsbürgerschaften, erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das Standesamt erhält hierüber eine Mitteilung von der Ausländerbehörde.
- Sofern Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, werden Sie hierüber schriftlich informiert.
- Die Anmeldung bei Ihrem Heimatkonsulat erfolgt nicht automatisch. Das liegt in Ihrer eigenen Zuständigkeit.
Welche Urkunden erhalte ich nach der Beurkundung?
- Sie erhalten vom Standesamt Geburtsurkunden für folgende Zwecke gebührenfrei ausgestellt:
- Elterngeld
- Kindergeld
- Schwangerschafts- und Mutterschaftshilfe
- Des Weiteren können Ihnen für private Zwecke gebührenpflichtige Urkunden ausgestellt werden (14 Euro pro Urkunde; jede weitere am gleichen Tag ausgestellte Urkunde 7 Euro).
Was mache ich, wenn ich nicht alle Dokumente für die Beurkundung meines Kindes habe?
- Sollten die notwendigen Unterlagen zur Beurkundung nicht vorhanden sein, kann nicht direkt eine Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt werden. Das weitere Vorgehen ist im Einzelfall abzusprechen.
Kann ich die Unterlagen für die Beurkundung/Anmeldung meines Kindes schriftlich einreichen?
- Falls Sie in Hagen geheiratet haben oder bereits Ihr älteres Kind in Hagen geboren wurde, so können Sie die Unterlagen in der Regel schriftlich einreichen. Die vollständigen schriftlichen Unterlagen werden schnellstens bearbeitet und sofort an Sie versendet.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Die schriftliche unterschriebene Geburtsanzeige im Original
- Kopien der Ausweise (können auch gemailt werden)
- Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
- Den Briefumschlag mit den Unterlagen können Sie in den Briefkasten des Standesamtes (im Gebäude, Montag bis Donnerstag zwischen 6.30 und 19 Uhr, Freitag bis 13 Uhr) in der Rathausstraße 11 im Innenbereich auf der linken Seite einwerfen.
- Sie erhalten drei kostenlose Urkunden nach Hause zugeschickt (für die Beantragung des Kindergeldes, Elterngeldes und für die Mutterschaftshilfe/Krankenkasse).
Ich brauche doch noch eine Urkunde extra, wie kann ich diese bekommen?
- Die Geburtsurkunde können Sie online bestellen. Sie können die Urkunde auch persönlich in der Urkundenstelle abholen. Öffnungszeiten siehe unter Urkundenanforderung.
Ich brauche eine internationale Urkunde für mein Kind (Formular A), wie kann ich diese bekommen?
- Die internationale Urkunde (Formular A) ist eine mehrsprachige Urkunde. Die mehrsprachige Geburtsurkunde können Sie online bestellen.
Urkundenbestellungen können schriftlich, per Fax oder per E-Mail (Bestellformular) an das Standesamt Hagen gerichtet werden. Sollten Sie noch Fragen haben, werden Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Urkundenstelle (Telefon: 02331/207-5130 (für die Buchstaben A-F, I), 02331/207-3547 (für die Buchstaben K, W-Z), 02331/207-5121 (für die Buchstaben L-O), 02331/207-3548 (für die Buchstaben H, J, P-S), 02331/207-5857 (für die Buchstaben G, Sch, St, T-V), oder Fax: 02331/ 207-2434) gerne weiterhelfen.
Welche Unterlagen sind notwendig?
- Geburtsanzeige der Klinik (bei einer Hausgeburt die der Hebamme)
- Stammbuch beziehungsweise Abschrift aus dem Familienbuch oder der Eheurkunde sowie der Geburtsurkunden der Eltern, der ausländischen Heiratsurkunde plus Übersetzung und der Geburtsurkunden der Eltern
- Personalausweis oder bei der Reisepass beider Elternteile bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft
- Bei nicht verheirateten Eltern sind die Geburtsurkunden bei der Eltern und im Falle einer Scheidung der Nachweis der Scheidung der Kindesmutter notwendig
keine
Mein Kind ist in Hagen geboren, ich wohne aber nicht in Hagen, bin ich bei Ihnen richtig?
- Ja, das Standesamt Hagen ist zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen der Kindesmutter. Bei Kontaktaufnahmen per E-Mail geben Sie daher bitte den Familiennamen der Mutter und das Geburtsdatum des Kindes an.
- Wichtig: Die Geburt ist innerhalb von sieben Tagen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Ich wohne in Hagen, mein Kind ist in einer anderen Stadt geboren. Bin ich bei Ihnen richtig?
- Nein, in diesem Fall ist das Standesamt Hagen nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt in der Stadt, wo Ihr Kind geboren worden ist.
Wer ist beim Standesamt für mich zuständig?
- Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen der Kindesmutter. Bei Kontaktaufnahmen per E-Mail geben Sie daher bitte den Familiennamen der Mutter und das Geburtsdatum des Kindes an.
Welche Gebühren fallen an?
- Die Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und Krankenkasse (Mutterschaftshilfe) sind gebührenfrei
- Die Urkunde für Ihre Unterlagen kostet 15 Euro; weitere Urkunden im Rahmen der Erstbeurkundung kosten 7,50 Euro.
- Bürger*innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft benötigen gegebenenfalls eine weitere (internationale/mehrsprachige) Urkunde (15 Euro)
Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Besonderheiten und Befreiungen
- Hausgeburten können von jeder Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigener Wissenschaft davon unterrichtet sind, angemeldet werden. Weitere Informationen und individuelle Beratung erteilen die Standesbeamt*innen (zum Beispiel bei Vater- und Mutterschaftsanerkennung, Legitimation, Adoption, Namensführung etc.).
Standort
Standesamt der Stadt Hagen
Rathausstr. 11
58095 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen