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Hundesteuer Abmeldung
Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

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Stadt Hagen - Fachbereich Finanzen und Controlling
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Hundesteuer Abmeldung

Auf einen Blick
Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

Online-Dienst

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Beschreibung

Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

  • Tod des Tieres,
  • Verlust des Tieres,
  • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
  • Abgabe des Tieres ins Tierheim
  • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. 

Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

Fachbereich Finanzen und Controlling
Bereich Steuern
Sachgruppe Grundbesitzabgaben / Hundesteuer
Rathaus I, Verwaltungshochhaus, 13. Etage
Rathausstr. 11, 58095 Hagen

Bei Tod des Hundes: 

  • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage
Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

  • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
  • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters
Bei Abgabe ins Tierheim: 

  • Aufnahmebescheinigung des Tierheims
Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

  • Um-/Anmeldebestätigung
In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

Die schriftliche Abmeldung des Hundes ist erforderlich.

Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
  • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
  • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
  • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

Vorliegen einer der Abmeldegründe.
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Online, per Post und im Bürgeramt

Standort


Zentrales Bürgeramt

Rathausstraße 11
58095 Hagen

Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)

Organisation


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Rathausstraße 11
58095 Hagen