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Hundesteuer Befreiung
Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Hundesteuer Befreiung

Auf einen Blick
Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Online-Dienst

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Beschreibung

Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

  • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
  • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
  • Jagdhunde
  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
  • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
  • Sanitäts- und Schutzhunde
  • Hütehunde
  • Tierheimhunde
Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.



  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
  • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
  • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Standort


Zentrales Bürgeramt

Rathausstraße 11
58095 Hagen

Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)

Organisation


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