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Steuern & Zoll
Hundesteuer Befreiung
Auf einen Blick
Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Beschreibung
In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele:
- Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
- Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
- Jagdhunde
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
- Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
- Sanitäts- und Schutzhunde
- Hütehunde
- Tierheimhunde
Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.
Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Finanzen und Controlling
Rathausstraße 11
58095 Hagen